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Basiselterngeld: Leicht verständlich erklärt

von Lieselotte Wever
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Basiselterngeld: Leicht verständlich erklärt

Basiselterngeld erleichtert vielen Eltern die Startphase mit ihrem Neugeborenen. Sie bekommen finanzielle Unterstützung und können sich für ihr Kind mehr Zeit nehmen. An den Bezug von Basiselterngeld sind allerdings verschiedene Bedingungen geknüpft.

Seit wann gibt es Basiselterngeld?

Im Grunde gibt es Basiselterngeld schon seit mehreren Jahren. Der Begriff löst häufig die ursprüngliche Bezeichnung Elterngeld ab, seit es für Eltern mit ab dem 1. Juli 2015 geborenen Kindern eine weitere Form von Elterngeld gibt: Elterngeld Plus. Die parallele Verwendung von „Elterngeld“ und „Elterngeld Plus“ führte leicht zu Verwechslungen. „Basiselterngeld“ meint also das bisherige Elterngeld, welches wiederum ab 2007 das bis dahin übliche Erziehungsgeld ablöste.

Obwohl das neu eingeführte Elterngeld Plus besser an heutige Lebenssituationen angepasst ist und Eltern mehr Freiraum lässt, gibt es weiterhin gute Gründe für die Inanspruchnahme von Basiselterngeld.

Was genau ist Basiselterngeld?

Beim Basiselterngeld handelt es sich um eine befristete staatliche Transferzahlung in Form einer Entgeltersatzleistung, um Nachteile in der frühen Phase nach Geburt eines Kindes auszugleichen. Die Höhe von Basiselterngeld richtet sich nach dem Durchschnittsnettoeinkommen der 12 Monate vor der Geburt des Kindes.

Voraussetzungen für das Beantragen von Basiselterngeld

Basiselterngeld können Eltern beantragen, die aufgrund der Betreuung Ihres Kindes nicht oder lediglich in Teilzeit erwerbstätig sind oder die ihre Erwerbstätigkeit zur Betreuung des Kindes unterbrechen möchten. Basiselterngeld sichert den Eltern und ihrem Kind den Lebensunterhalt.

Anspruchsberechtigt für den Bezug von Basiselterngeld sind Eltern, die mit ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt wohnen und außerdem ihren Wohnsitz beziehungsweise ihren gewöhnlichen Aufenthalt innerhalb von Deutschland haben und eine der folgenden weiteren Voraussetzungen erfüllen: Sie sind

  • Arbeitnehmer,
  • Selbstständige,
  • Beamte,
  • Auszubildende,
  • Studierende oder
  • Erwerbslose.

Es ist möglich, dass der beim Kind zu Hause bleibende Elternteil nebenbei berufstätig ist, wobei die wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden nicht überschreiten darf. Bei Inanspruchnahme der Partnerschaftsbonusmonate soll die wöchentliche Arbeitszeit 25 bis 30 Stunden betragen.

Ausnahmsweise können auch Verwandte 3. Grades oder Adoptiveltern Basiselterngeld in Anspruch nehmen.

Basiselterngeld beantragen

Weil Basiselterngeld Eltern verschiedene Wahlmöglichkeiten lässt und außerdem seine Höhe vom vorherigen Einkommen abhängt, wird es nicht von Staats wegen jungen Eltern automatisch angeboten. Basiselterngeld müsst Ihr bei Interesse aus eigener Initiative beantragen.

Basiselterngeld-Anträge gibt es bei der zuständigen Elterngeldstelle oder als Download im Internet. Dabei gibt jedes Bundesland eigene Formulare heraus.

Eurem Antrag müsst Ihr eine Geburtsurkunde Eures Kindes im Original beifügen sowie Einkommensnachweise über die 12 Monate vor der Geburt beziehungsweise dem Beginn der Mutterschutzfrist. Falls Ihr Ausländer aus einem Nicht-EU-Staat seid, müsst Ihr eine Kopie Eures Aufenthaltstitels dem Antrag beifügen.

Normalerweise sind alle beizufügenden Unterlagen auf dem Basiselterngeld-Antrag genannt. Zur Sicherheit könnt Ihr Euch natürlich vor Einreichen Eures Antrages bei der Elterngeldstelle telefonisch erkundigen.

Basiselterngeld: Antragsfrist

Stellt Euren Antrag auf Basiselterngeld am besten gleich nach der Geburt. Rückwirkend kann Basiselterngeld maximal für 3 Monate ausgezahlt werden. Dabei läuft die Dreimonatsfrist ab dem Tag, an dem Euer Antrag bei der Elterngeldstelle einging. Somit sollte Euer Antrag der zuständigen Elterngeldstelle allerspätestens 3 Monate nach der Geburt vorliegen.

Wie lange kann es Basiselterngeld geben?

Insgesamt kann Basiselterngeld bis zu 14 Monate ab Geburt Eures Kindes gezahlt werden. Dabei könnt Ihr Euch praktisch frei untereinander aufteilen, wer welche Monate zu Hause bleibt. Einzige Bedingung dabei: Ein Elternteil darf maximal 12 Monate für sich nutzen. Die zwei zusätzlichen Monate – Partnermonate – gibt es nur, wenn der andere Elternteil mindestens 2 Monate lang Basiselterngeld beansprucht.

Alleinerziehende können die möglichen 14 Monate Basiselterngeld komplett für sich allein in Anspruch nehmen.

Wie hoch fällt das Basiselterngeld aus?

Abgesehen davon, dass das Basiselterngeld vom durchschnittlichen Monatsnettoeinkommen der 12 Monate vor Geburt Eures Kindes abhängt, gibt es weitere Regeln, die die Höhe der Auszahlung bestimmen. So beträgt Basiselterngeld mindestens 300 Euro im Monat und höchstens 1800 Euro im Monat. In Relation zum vorherigen monatlichen Nettoeinkommen wird ein zwischen 65 % und 100 % gestaffelter Rechenfaktor angewendet, der umso höher ausfällt, je niedriger das zugrundeliegende Nettoeinkommen ist beziehungsweise umgekehrt.

Basiselterngeld berechnen mit dem Elterngeldrechner

Ihr könnt es Euch erleichtern, die voraussichtliche Höhe Eures Basiselterngeldes zu berechnen, indem Ihr einen der im Internet befindlichen Elterngeldrechner nutzt, zum Beispiel diesen vom Familien-Wegweiser.

Basiselterngeld bei einer Mehrlingsgeburt

Bei einer Mehrlingsgeburt gibt es entsprechend mehr Basiselterngeld, und zwar den Mehrlingszuschlag von 300 Euro pro Monat und Mehrlingskind. Als Mehrling gilt jedes Kind nach dem erstgeborenen Kind einer Mehrlingsgeburt. Nach dieser Logik gibt es bei Zwillingen einen Mehrling, bei Drillingen zwei Mehrlinge, und so weiter.

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Was ist besser: Basiselterngeld oder Elterngeld Plus?

Basiselterngeld stellt für Eltern bereits eine große Erleichterung zum Organisieren des Familienalltags in den 12 bis 14 Monaten ab Geburt dar.

Elterngeld Plus kann gut doppelt so lange bezogen werden, fällt dann jedoch nur halb so hoch aus. Elterngeld Plus gibt Eltern noch mehr Freiraum in der Gestaltung des Familienlebens. Elterngeld Plus lohnt sich vor allem dann, wenn Eltern mit ihren Tätigkeiten einen hohen Stundenlohn erzielen, da sie ja in dieser Phase nur eine begrenzte Stundenzahl arbeiten dürfen. Ebenso können Ersparnisse als Reserve eine längere Inanspruchnahme von Elterngeld Plus zu entsprechend niedrigeren Monatszahlungen finanziell abfedern.

Die zeitlichen Vorteile vom Elterngeld Plus sind also gegen die niedriger ausfallenden monatlichen Auszahlungen abzuwägen.

Hilfreich bei der Planung: der Elterngeldberater

Ihr solltet Euch bereits vor dem Beantragen von Elterngeld gründlich überlegen, wie Ihr diesen Lebensabschnitt gestalten wollt. Ist Euer Antrag auf Elterngeld erst einmal bewilligt worden, ist es schwierig, ihn im Nachhinein noch zu ändern.

Die Mitarbeiter der Elterngeldstellen können Euch nur eingeschränkt beraten. Besser dran seid Ihr mit einem professionellen Elterngeldberater. Er hat Erfahrung und schenkt Euch seine ganze Aufmerksamkeit. Die Sachbearbeiter der Elterngeldstellen hingegen sind stärker auf das zügige Abwickeln der Elterngeldanträge konzentriert. Außerdem hat ein Elterngeldberater einen größeren Überblick und weiß einfach mehr. Sein durchaus erschwingliches Honorar kann sich lohnen, wenn Ihr mit seiner Hilfe Euren Basiselterngeld-Antrag so stellt, dass Ihr das Maximum für Euch herausholt. Außerdem habt Ihr danach das beruhigende Gefühl, wirklich an alles gedacht zu haben. Ihr könnt Euch einfach nur beraten lassen oder gemeinsam mit dem Elterngeldberater Euren Antrag auf Elterngeld ausfüllen.

Kurz gesagt

Trotz der Einführung von Elterngeld Plus ist das Basiselterngeld weiterhin gefragt. In den 12 bis 14 Monaten ab Geburt ihres Kindes erhalten Eltern mit der finanziellen Unterstützung des Basiselterngeldes mehr Zeit, um sie zu Hause gemeinsam mit ihrem Kind zu verbringen. Basiselterngeld kann sofort nach Geburt des Kindes beantragt werden.

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