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Partnerschaft eintragen – Wie macht man das?

von Lieselotte Wever
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schwules Paar umarmt und küsst sich

Darüber haben sich viele Homosexuelle lange geärgert: Im Gegensatz zu heterosexuellen Paaren konnten sie nicht heiraten. Die mit einer Ehe verbundenen Privilegien wie Steuererleichterungen, bestimmte Sparprämien oder Altersvorsorgemodelle konnten sie nicht in Anspruch nehmen. Selbst bei schweren Erkrankungen oder Tod des Partners blieben sie oft von Informationen und Handlungsbefugnissen ausgeschlossen. Oft genug trafen hier sonst stets distanzierte Familienangehörige weitreichende Entscheidungen, bei denen der in Wahrheit viel enger verbundene Partner keinerlei Mitspracherecht hatte. Gesetzlich war das vorschriftsmäßig, jedoch lebensfern.

Am 1. August 2001 trat das „Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft“ in Kraft. Umgangssprachlich üblich sind die kürzeren Bezeichnungen Lebenspartnerschaftsgesetz, eingetragene Partnerschaft oder Homo-Ehe.

Die eingetragene Partnerschaft entspricht zwar nicht 1:1 der Ehe, kommt dieser aber schon sehr nahe. Im Laufe der Zeit wurden immer mehr der mit einer Eheschließung verbundenen Vorteile auch der eingetragenen Partnerschaft zugesprochen.

Partnerschaft eintragen: die Ehe-Alternative für homosexuelle Paare

Eingetragene Partnerschaft: nur für homosexuelle Paare möglich?

Die eingetragene Partnerschaft ist ausschließlich gleichgeschlechtlichen Personen vorbehalten. Die sexuelle Orientierung spielt als Voraussetzung übrigens keine Rolle. In der Praxis handelt es sich dabei aber fast immer um Schwule oder Lesben. Personen unterschiedlichen Geschlechts bleibt als Partnerschaftsform ausschließlich die Ehe.
Gerade weil eine eingetragene Partnerschaft nicht sämtliche Merkmale einer Ehe enthält, ist sie durchaus auch für heterosexuelle Paare interessant. So ist zum Beispiel die Auflösung der Partnerschaft unkomplizierter und kostengünstiger als eine Ehescheidung.

Was Ihr zum Eintragen einer Partnerschaft wissen müsst

Wie bei einer Ehe sind auch für das Eintragen einer Partnerschaft einige Dinge zu beachten. In unserer Checkliste haben wir Euch die wichtigen Punkte zusammengestellt.

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Grundvoraussetzungen für eine eingetragene Partnerschaft

Die Zugehörigkeit zum gleichen Geschlecht ist nicht die einzige Voraussetzung für das Eintragen einer Lebenspartnerschaft. Zwar ist diese Form der Partnerschaft nicht identisch mit einer Ehe, doch als rechtswirksame Alternative gedacht. Darum gilt auch hier der Grundsatz der in Deutschland herrschenden Monogamie. Keiner der beiden Partner darf parallel eine weitere Lebenspartnerschaft oder Ehe führen.
Außerdem dürfen beide Partner nicht in gerader Linie miteinander verwandt sein – zum Beispiel Mutter/Tochter oder Vater/Sohn – sowie keine Voll- oder Halbgeschwister. Beide Partner müssen volljährig sein.

Partnerschaft eintragen: Wer ist zuständig?

Ansprechpartner für das Eintragen einer Partnerschaft ist das „zuständige Amt des Hauptwohnorts“. Meistens handelt es sich dabei um das Standesamt. Seit 2007 könnt Ihr die Formalität auch an einem anderen Ort vornehmen lassen, der Euch vielleicht besonders gut gefällt, weil es sich dabei zum Beispiel um einen Ort mit historischer Bedeutung handelt.
Am besten erscheint Ihr beide persönlich, um den Antrag zu stellen. Falls einer von Euch verhindert ist, kann er seinem Partner eine schriftliche Vollmacht erteilen und ihm seine benötigten Dokumente mitgeben.

Partnerschaft eintragen: Erklärung zum Vermögensstand

Beim Beantragen der eingetragenen Partnerschaft müsst Ihr auch eine Erklärung über Euren gewünschten gesetzlichen Güterstand abgeben. Beliebt ist die Ausgleichsgemeinschaft, die der ehelichen Zugewinngemeinschaft entspricht. Dabei behält jeder Partner sein eigenes Vermögen, das er bis zum Zeitpunkt der eingetragenen Partnerschaft aufgebaut hat. Alles was Ihr danach zusammen erwirtschaftet, wird bei einer eventuellen späteren Trennung durch zwei geteilt. Andere güterrechtliche Wünsche könnt Ihr über einen Notar in einem Lebenspartnerschaftsvertrag entsprechend einem Ehevertrag extra regeln.

Rechte und Pflichten eingetragener Lebenspartner

Mit der rechtlichen Absicherung einer Beziehung über eine eingetragene Partnerschaft sind verschiedene Rechte und Pflichten beider Partner verbunden:

  • Verpflichtung zu einer gemeinsamen Lebensführung und zu gegenseitigem Beistand
  • Verpflichtung zu lebenspartnerschaftlichem Unterhalt
  • Schlüsselgewalt: Rechtsgeschäfte zum Decken des Lebensunterhalts auch in Abwesenheit des Partners, wie sie das Bürgerliche Gesetzbuch im § 1357 erläutert
  • gegenseitiges füreinander Einstehen mit derselben Sorgfalt, die jeder Partner auch für sich selbst anwenden würde
  • gemeinsamer Familienname auf Wunsch

Es ist möglich, die namensrechtliche Entscheidung zu einem späteren Zeitpunkt zu treffen. In dem Fall müsstet Ihr Euch die Namenserklärung extra beglaubigen lassen. Das Namensrecht für eine Lebenspartnerschaft entspricht dem für eine Ehe.

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Partnerschaft eintragen: Welche Dokumente vorlegen?

Natürlich müsst Ihr Euch ausweisen, wenn Ihr Eure Lebenspartnerschaft amtlich eintragen lassen wollt. Außerdem sind weitere Dokumente zu präsentieren.

Das braucht Ihr alles:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • erweiterte Meldebescheinigung mit enthaltener Staatsangehörigkeit
  • Familienstammbuch oder Abstammungsurkunde im Original oder als beglaubigte Kopie
  • bei einer eventuellen früheren Ehe den Auszug aus dem Familienbuch dieser Ehe oder die Heiratsurkunde beziehungsweise jeweils eine beglaubigte Kopie
  • bei mehreren früheren Ehen Angabe und Nachweis über die Art der Auflösung: rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde

Komplizierter ist es, wenn eine frühere Ehe im Ausland geschieden wurde. Dann muss das Oberlandesgericht eingeschaltet werden, um die ausländische Entscheidung für die deutschen Rechtsbehörden anzuerkennen. Erkundigt Euch hier am besten wegen der Einzelheiten direkt beim Oberlandesgericht.

Da Anträge auf das Eintragen einer Partnerschaft bei den Kommunalbehörden gestellt werden, kann es hier von Ort zu Ort leichte Abweichungen bei den Bestimmungen geben. Außerdem vergeben einige Behörden feste Anmeldetermine. Wir raten Euch, dort vorher anzurufen und mit einem Behördenmitarbeiter kurz unsere Dokumentenliste durchzugehen und Euch nach den Anmeldeterminen zu erkundigen.

Wie viel kostet das Eintragen einer Lebenspartnerschaft?

Jede Kommune erhebt ihre eigenen Gebühren. Daher können wir hier nur beispielhafte Kosten für das Eintragen einer Partnerschaft nennen. Mit diesen Beträgen müsst Ihr derzeit ungefähr rechnen:

  • Eintragen der Lebenspartnerschaft nach deutschem Recht: 75 Euro
  • Eintragen der Lebenspartnerschaft unter Beachtung ausländischen Rechts: 100 Euro
  • Ausstellen der Lebenspartnerschaftsurkunde: 7 Euro
  • namensrechtliche Erklärung und Namensführungsbescheinigung: jeweils 7 Euro
  • spätere Abgabe der Namensführungserklärung: 30 Euro

Für das Aufsetzen eines Partnerschaftsvertrages bei einem Notar entstehen gegebenenfalls weitere Kosten.
Ihr seht, die Kosten für das Eintragen einer Lebenspartnerschaft halten sich in Grenzen. Umso mehr könnt Ihr für Eure anschließende Feier ausgeben.

Partnerschaft eintragen: Längst eine gute Idee!

Kaum war das Lebenspartnerschaftsgesetz 2001 eingeführt, hagelte es schon Kritik. Im Vergleich zu einer Ehe enthielt es zu viele Kompromisse. Viele Interessenten waren enttäuscht und verzichteten vorerst auf das Eintragen einer Partnerschaft. Schrittweise wurde das neue Gesetz an weitere Vorteile der Ehe angeglichen, zum Beispiel bei Steuervergünstigungen, Erbschaftsangelegenheiten, Versicherungen oder Rentenansprüchen.
Bei schweren Erkrankungen oder im Todesfall haben unverpartnerte Lebensgefährten kein Auskunftsrecht gegenüber Ärzten und Krankenhauspersonal. Auch sind sie nicht ohne Weiteres berechtigt, eine Bestattung zu organisieren. Selbst bei harmonischen Familienverhältnissen kann diese Gesetzeslage eine Situation allgemein erschweren. Zum echten Problem wird die Rechtslage vor allem dann, wenn die engsten Familienangehörigen des Erkrankten oder Verstorbenen der Verbindung ablehnend gegenüberstehen und den in ihren Augen unerwünschten Partner fernhalten beziehungsweise isolieren.

Kurz gesagt

Am Anfang nach ihrer Einführung sorgte die eingetragene Partnerschaft bei vielen Interessierten für Enttäuschung. Es gab reichlich Pflichten und nur wenig Rechte. Inzwischen hat der Gesetzgeber schrittweise vor allem hinsichtlich der Rechte nachgebessert. Heute entspricht diese Partnerschaftsform in vielen Details einer Ehe. Gleichgeschlechtlichen Paaren bietet sie Verbindlichkeit und Sicherheit. Eine Lebenspartnerschaft eintragen verläuft ähnlich wie eine Eheschließung fast immer über das Standesamt.

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