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Schulbeginn: Einschulung mit welchem Alter?

von Philipp Senge
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Mutter hebt ihre Tochter hoch samt Schulranzen

Die Einschulung ist ein wichtiges Ereignis für ein Kind. Noch mehr als Kinder bewegt das Thema Schulbeginn meistens die Eltern. Und das oft schon lange im Voraus. Es gibt viel zu planen, zu organisieren und zu beachten. Neben der Frage nach der geeigneten Schule stellt sich für Eltern vor allem die Frage, ab welchem Alter ihr Kind in die Schule gehen soll. Diese Frage ist längst nicht so einfach zu beantworten, wie es scheint. Deshalb haben wir die wichtigsten Informationen dazu für Dich zusammengestellt.

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Ab wann muss mein Kind zur Schule gehen?

Wenn Dein Kind in die Schule kommt, ist das ein großer Schritt. Aber ab wann sollte ein Kind eigentlich in die Schule gehen? Wann ist es den neuen Aufgaben wirklich gewachsen? Das sind schwierige Fragen, mit denen Eltern sich im Vorfeld der Einschulung auseinandersetzen müssen. Das ist gar nicht so einfach. Besonders schwer wird es, wenn Dein Kind für sein Alter schon sehr weit entwickelt ist. Davon solltest Du Dich aber nicht täuschen lassen. Ob Dein Kind fit für die Schule ist, richtet sich nicht danach, ob es schon zählen oder vielleicht sogar schon schreiben kann.

Jedes Kind hat ein Recht auf Schulbildung

In Deutschland hat jedes Kind ein Recht auf Schulbildung. Unabhängig von seiner nationalen oder sozialen Herkunft, seiner körperlichen und geistigen Entwicklung. Deshalb gibt es die Schulpflicht. Diese Pflicht betrifft vor allem Eltern und den Staat. Sie müssen sicherstellen, dass ein Kind auch wirklich die Schulausbildung bekommt, die ihm zusteht. Der Staat muss sich darum kümmern, dass genügend Schulen sowie Lehrerinnen und Lehrer zur Verfügung stehen. Die Eltern wiederum müssen dafür sorgen, dass ihr Kind:

  • Den Unterricht regelmäßig und pünktlich besucht
  • Seine Hausaufgaben erledigt
  • Mit allen notwendigen Dingen für den Unterricht ausgestattet ist

Kommen Eltern diesen Pflichten nicht nach, müssen sie mit Strafen rechnen. Das gilt auch für die Anmeldung zur Schule. Wann aber genau kommt ein Kind in die Schule?

Schulanfang: Stichtagregelung

Für den Schulbeginn gibt es die sogenannte Stichtagregelung. Das bedeutet: Jedes Kind, das bis zu diesem Stichtag sechs Jahre alt wird, kommt im gleichen Jahr in die Schule. Bis 1997 war das so einfach, wie es klingt. Der Stichtag lag auf dem 30. Juni. Jedes Kind, das bis zu diesem Termin sechs Jahr alt wurde, kam zum neuen Schuljahr in die Schule. Seit 1997 ist das anders. Seitdem können die Bundesländer selber über den Stichtag entscheiden. Das haben sie auch getan. Mit der Folge, dass es jetzt viele unterschiedliche Stichtage für den Schulanfang gibt. Jedes Bundesland hat außerdem eigene Regeln, bis wann Kinder zur Schule angemeldet werden müssen. Außerdem gibt es noch Regelungen für Kann-Kinder. In der folgenden Tabelle findest Du eine Übersicht der unterschiedlichen Stichtage für jedes Bundesland:

StichtagBundesländer
30. JuniBremen, Hamburg, Hessen, Meck­lenburg-­Vorpommern, Saar­land, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein
1. AugustThüringen
31. AugustRhein­land-Pfalz
30. SeptemberBayern, Baden-Württem­berg, Brandenburg, Nieder­sachsen, Nord­rhein-West­falen
31. DezemberBerlin

Weitere ausführliche Informationen zu den unterschiedlichen Regelungen rund um die Einschulung in den einzelnen Bundesländern findest Du auf hier: bildungsserver.de

Ausnahmeregelungen – Einschulung als Kann-Kind

Eine völlig starre Stichtagregelung wäre nicht sehr sinnvoll. Das liegt daran, dass sich Kinder sehr unterschiedlich entwickeln. Deshalb gibt es in allen Bundesländern einen gewissen Spielraum. Kinder, die kurz nach dem Stichtag noch sechs Jahre alt werden, können als sogenannte Kann-Kinder eingeschult werden. In den meisten Bundesländern beträgt dieser Spielraum drei Monate nach dem Stichtag. Die Entscheidung darüber, ob Dein Kind als Kann-Kind eingeschult wird, liegt zuerst einmal bei dir. Dein Kind muss noch nicht in die Schule. Möchtest Du Dein Kind als Kann-Kind einschulen lassen, brauchst Du die Zustimmung der Schulleitung der künftigen Schule. Außerdem muss Dein Kind wie jedes reguläre Schulkind die Schuleingangsuntersuchung durchlaufen. In dieser Untersuchung wird festgestellt, ob Dein Kind schon schulfähig ist.

Kriterien für den Schulanfang – So kann Dein Kind als Kann-Kind eingeschult werden

Im Rahmen einer Schuleingangsuntersuchung wird die Entwicklung Deines Kindes in sieben verschiedenen Bereichen getestet:

  1. Geistige Entwicklung
  2. Körperliche Entwicklung
  3. Motortische Entwicklung
  4. Sprachliche Entwicklung
  5. Soziale Kompetenzen
  6. Emotionale Entwicklung
  7. Motivation

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Vorschau(öffnet in neuem Tab)Titel hier eingebenSchulbeginn: Einschulung mit welchem Alter?

Die Einschulung ist ein wichtiges Ereignis für ein Kind. Noch mehr als Kinder bewegt das Thema Schulbeginn meistens die Eltern. Und das oft schon lange im Voraus. Es gibt viel zu planen, zu organisieren und zu beachten. Neben der Frage nach der geeigneten Schule stellt sich für Eltern vor allem die Frage, ab welchem Alter ihr Kind in die Schule gehen soll. Diese Frage ist längst nicht so einfach zu beantworten, wie es scheint. Deshalb haben wir die wichtigsten Informationen dazu für Dich zusammengestellt.Shortcode

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Ab wann muss mein Kind zur Schule gehen?

Wenn Dein Kind in die Schule kommt, ist das ein großer Schritt. Aber ab wann sollte ein Kind eigentlich in die Schule gehen? Wann ist es den neuen Aufgaben wirklich gewachsen? Das sind schwierige Fragen, mit denen Eltern sich im Vorfeld der Einschulung auseinandersetzen müssen. Das ist gar nicht so einfach. Besonders schwer wird es, wenn Dein Kind für sein Alter schon sehr weit entwickelt ist. Davon solltest Du Dich aber nicht täuschen lassen. Ob Dein Kind fit für die Schule ist, richtet sich nicht danach, ob es schon zählen oder vielleicht sogar schon schreiben kann.

Jedes Kind hat ein Recht auf Schulbildung

In Deutschland hat jedes Kind ein Recht auf Schulbildung. Unabhängig von seiner nationalen oder sozialen Herkunft, seiner körperlichen und geistigen Entwicklung. Deshalb gibt es die Schulpflicht. Diese Pflicht betrifft vor allem Eltern und den Staat. Sie müssen sicherstellen, dass ein Kind auch wirklich die Schulausbildung bekommt, die ihm zusteht. Der Staat muss sich darum kümmern, dass genügend Schulen sowie Lehrerinnen und Lehrer zur Verfügung stehen. Die Eltern wiederum müssen dafür sorgen, dass ihr Kind:

  • Den Unterricht regelmäßig und pünktlich besucht
  • Seine Hausaufgaben erledigt
  • Mit allen notwendigen Dingen für den Unterricht ausgestattet ist

Kommen Eltern diesen Pflichten nicht nach, müssen sie mit Strafen rechnen. Das gilt auch für die Anmeldung zur Schule. Wann aber genau kommt ein Kind in die Schule?

Schulanfang: Stichtagregelung

Für den Schulbeginn gibt es die sogenannte Stichtagregelung. Das bedeutet: Jedes Kind, das bis zu diesem Stichtag sechs Jahre alt wird, kommt im gleichen Jahr in die Schule. Bis 1997 war das so einfach, wie es klingt. Der Stichtag lag auf dem 30. Juni. Jedes Kind, das bis zu diesem Termin sechs Jahr alt wurde, kam zum neuen Schuljahr in die Schule. Seit 1997 ist das anders. Seitdem können die Bundesländer selber über den Stichtag entscheiden. Das haben sie auch getan. Mit der Folge, dass es jetzt viele unterschiedliche Stichtage für den Schulanfang gibt. Jedes Bundesland hat außerdem eigene Regeln, bis wann Kinder zur Schule angemeldet werden müssen. Außerdem gibt es noch Regelungen für Kann-Kinder. In der folgenden Tabelle findest Du eine Übersicht der unterschiedlichen Stichtage für jedes Bundesland:Shortcode

StichtagBundesländer
30. JuniBremen, Hamburg, Hessen, Meck­lenburg-­Vorpommern, Saar­land, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein
1. AugustThüringen
31. AugustRhein­land-Pfalz
30. SeptemberBayern, Baden-Württem­berg, Brandenburg, Nieder­sachsen, Nord­rhein-West­falen
31. DezemberBerlin

Weitere ausführliche Informationen zu den unterschiedlichen Regelungen rund um die Einschulung in den einzelnen Bundesländern findest Du auf hier: bildungsserver.de

Ausnahmeregelungen – Einschulung als Kann-Kind

Eine völlig starre Stichtagregelung wäre nicht sehr sinnvoll. Das liegt daran, dass sich Kinder sehr unterschiedlich entwickeln. Deshalb gibt es in allen Bundesländern einen gewissen Spielraum. Kinder, die kurz nach dem Stichtag noch sechs Jahre alt werden, können als sogenannte Kann-Kinder eingeschult werden. In den meisten Bundesländern beträgt dieser Spielraum drei Monate nach dem Stichtag. Die Entscheidung darüber, ob Dein Kind als Kann-Kind eingeschult wird, liegt zuerst einmal bei dir. Dein Kind muss noch nicht in die Schule. Möchtest Du Dein Kind als Kann-Kind einschulen lassen, brauchst Du die Zustimmung der Schulleitung der künftigen Schule. Außerdem muss Dein Kind wie jedes reguläre Schulkind die Schuleingangsuntersuchung durchlaufen. In dieser Untersuchung wird festgestellt, ob Dein Kind schon schulfähig ist.

Kriterien für den Schulanfang – So kann Dein Kind als Kann-Kind eingeschult werden

Im Rahmen einer Schuleingangsuntersuchung wird die Entwicklung Deines Kindes in sieben verschiedenen Bereichen getestet:

  1. Geistige Entwicklung
  2. Körperliche Entwicklung
  3. Motortische Entwicklung
  4. Sprachliche Entwicklung
  5. Soziale Kompetenzen
  6. Emotionale Entwicklung
  7. Motivation

Die Schuleinganguntersuchung führt ein Schularzt oder eine Schulärztin durch. Sie dauert etwa eine halbe Stunde. Das Ziel der Untersuchung ist die Feststellung, ob Dein Kind alle Voraussetzungen mitbringt, um in der Schule erfolgreich lernen zu können. Dabei spielt immer der Gesamteindruck des Arztes oder der Ärztin eine wichtige Rolle. Erfüllt Dein Kind in einem Bereich noch nicht alle Kriterien, ist das in der Regel noch kein Problem. Bei einem Kann-Kind wird das natürlich etwas anders aussehen. Erfüllt Dein Kind noch nicht alle Kriterien, wird der Arzt oder die Ärztin es wahrscheinlich noch nicht als schulfähig einstufen. Rät Dir der Schularzt oder die -ärztin davon ab, Dein Kind einzuschulen, solltest Du diesen Rat beherzigen. In diesem Fall solltest Du Deinem Kind noch die Zeit geben, die es zu seiner Entwicklung braucht.

Sollte ich mein Kind als Kann-Kind einschulen?

Die Entscheidung für eine vorzeitige Einschulung solltest Du in jedem Fall gut überdenken. Weder Dir noch Deinem Kind ist damit geholfen, wenn sich kurz nach der Einschulung herausstellt, dass Dein Kind den neuen Anforderungen in der Schule doch noch nicht gewachsen ist. Die negativen Erlebnisse können die Motivation und die Lernbereitschaft Deines Kindes langfristig stören. Das gilt umgekehrt natürlich ebenso, wenn Dein Kind schon bereit für die Schule ist, aber noch ein Jahr in den Kindergarten gehen muss und dort unter Umständen unterfordert ist. Das macht die Entscheidung für Dich natürlich nicht leichter.

Geht Dein Kind in den Kindergarten, solltest Du daher in jedem Fall auch die Meinung des Erziehers oder der Erzieherin einholen. Sie haben in der Regel eine langjährige Erfahrung sowie täglichen Kontakt mit Deinem Kind und können die Entwicklung eines Kindes gut einschätzen. Bei der Frage um die Einschulung geht es immer auch darum, wie gut sich Dein Kind in seinem neuen sozialen Umfeld einfügen kann. Es wird in der Schule mit deutlich älteren Kindern in Kontakt kommen und selber eines der jüngsten Kinder sein. Der Erzieher oder die Erzieherin Deines Kindes können Dir dafür gute Einschätzungen geben.Shortcode

Kurz gesagt

Grob gesagt, kommt in Deutschland jedes Kind in die Schule, wenn es sechs Jahre Alt ist. Wird Dein Kind kurz nach dem Stichtag sechs Jahre alt, kannst Du es auch noch einschulen lassen. Das setzt die Zustimmung der Schulleitung voraus und Dein Kind muss schulfähig sein. Haben die Schulleitung, der Schularzt oder die Schulärztin oder die Erzieherinnen und Erzieher im Kindergarten Zweifel daran, dass Dein Kind schon fit für die Schule ist, solltest Du das berücksichtigen. Es ist nicht wichtig, ob Dein Kind schon zählen und schreiben kann, damit es in die Schule kann. Wichtiger ist, dass es sich in der neuen Umgebung zurechtfinden kann und in der Lage ist, dem Unterricht zu folgen. Falscher Ehrgeiz hilft weder Dir noch Deinem Kind weiter.

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Wähle die Überschriften, die bei der Erstellung des Inhaltsverzeichnisses berücksichtigt werden sollen. Wenn du die Markierung einer Überschrift aufhebst, wird diese ausgeschlossen.
Alternative ÜberschriftenGebe eine alternative Header-Zeichenfolge für das Inhaltsverzeichnis an. Füge den zu ersetzenden Header und den Ersatz-Header getrennt durch ein Verkettungszeichen/Pipe | in einer einzigen Zeile hinzu. Setze jeden zusätzlichen Original- und alternativ-Header auf eine eigene Zeile.
Beispiele:Level [1.1]|Ersatz TOC Header Ersetzt „Level [1.1]“ im Inhaltsverzeichnis mit dem „Ersatz TOC Header“.Hinweis: Groß- und Kleinschreibung wird unterschieden.
Überschriften ausschließenGebe die Überschriften an, die nicht im Inhaltsverzeichnis erscheinen sollen. Trenne mehrere Überschriften durch ein Verkettungszeichen/Pipe |. Verwende ein Sternchen/Asterisk * als Platzhalter, für beliebigen anderen Text.
Beispiele:Obst* Ignoriere Überschriften die mit „Obst“ beginnen.*Obst-Diät* Ignoriere Überschriften mit „Obst-Diät“ irgendwo im der Titel.Apfelbaum|Orangen|Gelbe Bananen Ignoriere Überschriften, die genau „Apfelbaum“, „Orangen“ oder „Gelbe Bananen“ lauten.Hinweis: Gross- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Die Schuleinganguntersuchung führt ein Schularzt oder eine Schulärztin durch. Sie dauert etwa eine halbe Stunde. Das Ziel der Untersuchung ist die Feststellung, ob Dein Kind alle Voraussetzungen mitbringt, um in der Schule erfolgreich lernen zu können. Dabei spielt immer der Gesamteindruck des Arztes oder der Ärztin eine wichtige Rolle. Erfüllt Dein Kind in einem Bereich noch nicht alle Kriterien, ist das in der Regel noch kein Problem. Bei einem Kann-Kind wird das natürlich etwas anders aussehen. Erfüllt Dein Kind noch nicht alle Kriterien, wird der Arzt oder die Ärztin es wahrscheinlich noch nicht als schulfähig einstufen. Rät Dir der Schularzt oder die -ärztin davon ab, Dein Kind einzuschulen, solltest Du diesen Rat beherzigen. In diesem Fall solltest Du Deinem Kind noch die Zeit geben, die es zu seiner Entwicklung braucht.

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Die Entscheidung für eine vorzeitige Einschulung solltest Du in jedem Fall gut überdenken. Weder Dir noch Deinem Kind ist damit geholfen, wenn sich kurz nach der Einschulung herausstellt, dass Dein Kind den neuen Anforderungen in der Schule doch noch nicht gewachsen ist. Die negativen Erlebnisse können die Motivation und die Lernbereitschaft Deines Kindes langfristig stören. Das gilt umgekehrt natürlich ebenso, wenn Dein Kind schon bereit für die Schule ist, aber noch ein Jahr in den Kindergarten gehen muss und dort unter Umständen unterfordert ist. Das macht die Entscheidung für Dich natürlich nicht leichter.

Geht Dein Kind in den Kindergarten, solltest Du daher in jedem Fall auch die Meinung des Erziehers oder der Erzieherin einholen. Sie haben in der Regel eine langjährige Erfahrung sowie täglichen Kontakt mit Deinem Kind und können die Entwicklung eines Kindes gut einschätzen. Bei der Frage um die Einschulung geht es immer auch darum, wie gut sich Dein Kind in seinem neuen sozialen Umfeld einfügen kann. Es wird in der Schule mit deutlich älteren Kindern in Kontakt kommen und selber eines der jüngsten Kinder sein. Der Erzieher oder die Erzieherin Deines Kindes können Dir dafür gute Einschätzungen geben.

Kurz gesagt

Grob gesagt, kommt in Deutschland jedes Kind in die Schule, wenn es sechs Jahre Alt ist. Wird Dein Kind kurz nach dem Stichtag sechs Jahre alt, kannst Du es auch noch einschulen lassen. Das setzt die Zustimmung der Schulleitung voraus und Dein Kind muss schulfähig sein. Haben die Schulleitung, der Schularzt oder die Schulärztin oder die Erzieherinnen und Erzieher im Kindergarten Zweifel daran, dass Dein Kind schon fit für die Schule ist, solltest Du das berücksichtigen. Es ist nicht wichtig, ob Dein Kind schon zählen und schreiben kann, damit es in die Schule kann. Wichtiger ist, dass es sich in der neuen Umgebung zurechtfinden kann und in der Lage ist, dem Unterricht zu folgen. Falscher Ehrgeiz hilft weder Dir noch Deinem Kind weiter.

Letzte Aktualisierung am 5.07.2021 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API

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