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Elterngeld beantragen: Leicht verständlich erklärt

von Lieselotte Wever
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Elterngeld beantragen: Leicht verständlich erklärt

Deutschen Bürgern stehen unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Hilfen zur Verfügung – darunter das Elterngeld. Was darunter zu verstehen ist, wer es bekommt und wie es beantragt wird, ist vielen Menschen nicht genau bekannt. Spätestens dann, wenn sich Nachwuchs ankündigt, wird es Zeit, sich mit den Themen „Elterngeld“ und „Elterngeld beantragen“ zu beschäftigen.

Was ist überhaupt Elterngeld?

Elterngeld ist der Nachfolger des früheren Erziehungsgeldes. Es soll den Unterhalt von jungen Familien sichern helfen. Eltern mit kleinen Kindern im Haushalt können auf Antrag Elterngeld erhalten. Beim Elterngeld handelt es sich um eine finanzielle staatliche Transferleistung. Die Höhe des Elterngeldes hängt vom zuvor erzielten Netto-Einkommen ab und fällt demnach unterschiedlich aus. Ergänzend zum Elterngeld bzw. Basiselterngeld kam später noch das Elterngeld Plus hinzu. Dieser Artikel behandelt vorrangig das Beantragen von Elterngeld beziehungsweise Basiselterngeld und geht daher zum besseren Verständnis meistens auf die Grundvariante des Elterngeldes ein. Ausführliche Details zu beiden Elterngeldarten findet Ihr unter den in diesem Absatz gesetzten Verlinkungen.

Voraussetzungen für die Zahlung von Elterngeld

Die Zahlung von Elterngeld ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Einen Anspruch auf Elterngeld in seinen beiden Varianten Basiselterngeld und Elterngeld Plus haben:

  • Arbeitnehmer
  • Selbstständige
  • Auszubildende
  • Studierende
  • Beamte
  • Erwerbslose

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Verwandte bis zum dritten Verwandtschaftsgrad sowie Adoptiveltern das Elterngeld in Anspruch nehmen.

Für den Bezug von Elterngeld gelten außerdem weitere Bedingungen:

  • Die Eltern beziehungsweise ein Elternteil betreuen und erziehen ihr Kind persönlich direkt im Anschluss an die Geburt.
  • Die Eltern leben mit ihrem Kind im gemeinsamen Haushalt.
  • Eltern und Kind haben Ihren Wohnsitz beziehungsweise ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.

Eine parallele eingeschränkte Berufstätigkeit des zu Hause bleibenden Elternteils ist möglich. Sie darf höchstens 30 Stunden in der Woche betragen.

Mögliche Bezugsdauer von Elterngeld

Die mögliche Bezugsdauer des Elterngeldes ist befristet: auf 12 Monate ab Geburt. Ausnahmsweise kann es über insgesamt 14 Monate bezogen werden, wenn zwei weitere Partnermonate genutzt werden. Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht können ohne Partner 14 Monate lang Elterngeld beziehen, gerechnet ab der Geburt ihres Kindes. Bei Inanspruchnahme von Elterngeld Plus ist die mögliche Bezugsdauer doppelt so lang.

Elterngeld muss beantragt werden

Elterngeld gibt es nicht automatisch. Auch wenn es vielen Eltern zusteht, müssen sie es beantragen. Schließlich legen sie dabei auch fest, in welcher Form sie ihre Phase für den Bezug von Elterngeld gestalten wollen, zum Beispiel, wer von den Eltern wann zu Hause bleibt und ob der daheimbleibende Partner eine Nebentätigkeit ausübt. Ebenfalls von Bedeutung für die Höhe des Elterngeldes ist das vorherige Einkommen.

Elterngeld: Wann und wo beantragen?

Du kannst Elterngeld erst nach der Geburt Deines Kindes beantragen. Deinem Antrag musst Du neben der Geburtsurkunde noch eine ebenfalls beim Standesamt erhältliche Geburtsbescheinigung mit dem vermerkten Verwendungszweck „für Elterngeld“ beilegen.

Zuständig für die Entgegennahme und Bearbeitung Deines Elterngeldantrages ist die Elterngeldstelle.

Zum Beantragen von Elterngeld musst Du einiges wissen und beachten:

Wo sind die Antragsformulare erhältlich?

Eine zentrale Stelle zur Ausgabe der Elterngeld-Antragsformulare gibt es nicht. Obwohl es sich beim Elterngeld um eine Leistung des Bundes handelt, übernehmen die einzelnen Bundesländer die Verwaltung des Elterngeldes. Je nach Bundesland weichen die Antragsformulare in ihrer Gestaltung voneinander ab.

Das Antragsformular für Elterngeld ist bei der zuständigen Elterngeldstelle erhältlich oder kann direkt aus dem Internet heruntergeladen werden. Ein Verzeichnis der Elterngeldstellen sowie zum Download bereit stehende Antragsformulare gibt es zum Beispiel hier.

Achtung: Aktuell sind zwei Varianten der Antragsformulare eingestellt: für Geburten vor dem 1. Juli 2015 sowie für Geburten ab dem 1. Juli 2015.

Beantragen von Elterngeld: Alles gut im Voraus überlegen!

In der Zeit vor der Geburt und danach gilt es viel zu planen. Trotzdem solltest Du Dir mit Deinem Partner ausreichend Zeit zum Beantragen des Elterngeldes nehmen. Es hängt zu viel davon ab.

Du musst wissen, dass ein Elterngeldantrag nach seiner Bewilligung kaum noch geändert werden kann. Außerdem bearbeiten die Elterngeldstellen die eingereichten Anträge nur entsprechend den darin gemachten Angaben. Sie werden sich nicht bei Euch melden, um Euch auf Möglichkeiten aufmerksam zu machen, mit denen ihr mehr Elterngeld erhalten könntet.

Gute Idee: der Elterngeldberater

Da die Bestimmungen und Möglichkeiten beim Elterngeld sehr umfangreich und komplex sind, kann es Eltern leicht passieren, dass sie Wichtiges übersehen. Ein naheliegender Gedanke ist natürlich, einfach die Sachbearbeiter in den Elterngeldstellen zu befragen. Hiervon raten wir Dir jedoch ab. Die Mitarbeiter der Elterngeldstellen sind ganz auf das Bearbeiten der Elterngeldanträge ausgerichtet. Das heißt, sie überblicken nur die unmittelbar damit im Zusammenhang stehenden Fakten. Entsprechend eingeschränkt beraten sie Elternpaare. So verfügen sie zum Beispiel nicht über das Wissen und die Erfahrung eines Steuerberaters. Außerdem betrachten sie es als ihre vorrangige Aufgabe, die eingereichten Elterngeldanträge möglichst zügig zu bearbeiten. Umfangreiche Beratung hemmt nur ihren Arbeitsfluss. Du musst daher mit oberflächlichen Auskünften rechnen.

Unser Tipp: eine professionelle Elterngeldberatung. Zugegeben: Diese ist nicht kostenlos. Es kostet aber nicht die Welt und wird sich als geldwerte Investition erweisen. Gut möglich, dass die Beratung Euch unterm Strich mehr einbringen wird, als sie gekostet hat. Falls ausnahmsweise doch nicht, habt Ihr zumindest das beruhigende Gefühl, wirklich an alles gedacht zu haben.

Während ausführliches Nachfragen direkt bei der Elterngeldstelle häufig als Störung empfunden wird, widmet der Elterngeldberater Eurem Anliegen seine ganze Aufmerksamkeit. Ihr könnt Euch nur beraten lassen oder sogar gemeinsam mit ihm Euren Elterngeldantrag ausfüllen.

Wie viel Elterngeld gibt es überhaupt?

Die Höhe des Elterngeldes orientiert sich am vorherigen durchschnittlichen monatlichen Netto-Einkommen während der 12 Monate vor Kindesgeburt. Das Basis-Elterngeld beträgt monatlich mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro. Es wird gestaffelt berechnet in einer Spannbreite zwischen 65 % und 100 %. Je kleiner das der Elterngeldberechnung zugrundeliegende Netto-Einkommen ist, desto höher fällt der prozentuale Auszahlungsanteil für das Elterngeld aus.

Mit einem der im Internet aufrufbaren Elterngeldrechner könnt Ihr recht zuverlässig ermitteln, wie hoch Euer Elterngeld sein wird. Die Berechnung ist nicht centgenau, bietet aber eine gute Orientierung. Praktisch in der Anwendung ist der Elterngeldrechner vom Familien-Wegweiser. Falls Ihr selbst im Netz recherchiert, achtet auf eine gültige Elterngeldrechner-Variante. Nach Eingabe des Suchbegriffs in Kombination mit der aktuellen Jahreszahl wie „Elterngeldrechner 2017“ im Internet zeigen Euch die Internet-Suchmaschinen Elterngeldrechner auf aktuellem Stand.

Kurz gesagt

Elterngeld steht praktisch allen Eltern zu, muss aber beantragt werden. Das liegt unter anderem daran, dass sich die Höhe des Elterngeldes am vorherigen durchschnittlichen Netto-Einkommen orientiert und sich die Elterngeld-Monate unter den Partnern frei aufteilen lassen. Eltern sollen ihre Elterngeldphase gut planen, denn nach der Bewilligung des Elterngeldantrags sind oft keine Änderungen mehr möglich.

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