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Reisemängel richtig reklamieren – mit Musterbrief

von Lieselotte Wever
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Reisemängel richtig reklamieren – mit Musterbrief

Ruhestörender Krach, ungenießbare Speisen und im Zimmer krabbelt es: Wo beginnt ein Reisemangel, was kannst Du dagegen tun und wie reklamierst Du Reisemängel richtig? Was machen andere falsch? Wie machst Du es besser? Hier erfährst Du es.

Frau steht auf dem Balkon ihres Hotelzimmers und schaut hinaus
Nicht immer ist alles optimal bei Pauschalreisen, aber was genau kann man denn reklamieren?

Die schönsten Wochen des Jahres – und dann so etwas!

Du arbeitest hart und hast Dir Deine Auszeit redlich verdient. Monatelang hast Du Deinem Urlaub entgegengefiebert. Nun bist Du am Ziel und dann das: Aus der Dusche fließt nur kaltes Wasser. Das Essen schmeckt nicht. Nachts findet auf dem Gang vor Deinem Zimmer immer lautes Palavern statt. Als Du nachts das Licht anknipst, siehst Du gerade noch eine Kakerlake hinterm Schrank verschwinden. Dir reicht es. Wenn Du wieder zu Hause bist, setzt es eine Reklamation, die sich gewaschen hat!

Deine Empörung ist verständlich. Theoretisch hast Du sogar gute Chancen auf eine Entschädigung. Wartest Du aber praktisch nur ab, überstehst den Urlaub irgendwie und meldest Dich zu den Reisemängeln erst nach Deiner Rückreise, verspielst Du Deine Chancen. Für die Reklamation von Reisemängeln gelten nämlich bestimmte Regeln, gerade auch in rechtlicher Hinsicht.

Welche Fristen gelten beim Reklamieren von Reisemängeln?

Ein Reisemangel muss sofort von Dir gemeldet werden. Bei einer Pauschalreise vertritt die örtliche Reiseleitung Deinen Vertragspartner, den Reiseveranstalter. Die Reiseleiterin oder den Reiseleiter erreichst Du telefonisch, zu festen Sprechstunden im Hotel oder in einem am Urlaubsort befindlichen Büro. Dort trägst Du Deine Beschwerde vor und lässt sie Dir schriftlich bestätigen. Wenn Du Dich nach Deiner Reiserückkehr schriftlich beim Reiseveranstalter über Missstände im Urlaub beschwerst, benötigst Du diesen Nachweis.

Bei einem Reklamationsgrund bist Du verpflichtet, schon am Urlaubsort den Reiseveranstalter, Hotelier oder andere dafür Verantwortliche zu informieren, um ihnen Gelegenheit zum Abstellen des Reisemangels in einem angemessenen Zeitraum zu geben. Das können unter anderem 4 Stunden zum Austausch eines Gerätes oder auch mal ein ganzer Tag zum Vorbereiten eines Zimmerwechsels sein.

Dauerte es länger, einen Reisemangel zu beseitigen oder war dies gar nicht möglich, reicht es nicht aus, die Reiseleitung informiert zu haben, wenn Du eine finanzielle Rückerstattung erwartest. In so einem Fall musst Du Dich nach Deiner Rückkehr schriftlich an den Reiseveranstalter wenden. Beachte hier unbedingt die kurze Verjährungsfrist von nur einem Monat, während der Dein Beschwerdeschreiben beim Reiseveranstalter eingegangen sein muss. Die Verjährungsfrist läuft ab dem Tag, an welchem Deine Reise dem Reisevertrag nach beendet sein sollte.

Wie Du Dein Reklamationsschreiben gut vorbereitest und geschickt in Worte fasst, erfährst Du etwas später in diesem Artikel. Zuvor erfährst Du unter anderem, was überhaupt einen Reisemangel darstellt und wie Du ihn auch später noch beweisen kannst. Ebenso gibt es zur Katalogsprache eine Menge zu sagen.

Wenn eine Beschwerde übertrieben erscheint

Natürlich kannst Du Dich – sozusagen auf dem kurzen Dienstweg – außerdem direkt ans Hotelpersonal wenden. Gerade kleinere Beeinträchtigungen sind kaum eine formelle Beschwerde wert. Manchmal lässt sich ein Mangel rasch aus der Welt schaffen, wie zum Beispiel durch den Wechsel eines ungünstig gelegenen Zimmers oder durch den Austausch einer defekten Leuchte, und die Sache ist gleich wieder vergessen. Überlege ruhig, ob Du Dich nicht doch schnell wieder auf die angenehmen Seiten Deines Urlaubs konzentrieren willst.

Was sind klassische Reisemängel?

So vielfältig wie die Reiseziele und Reisearten sind auch mögliche Reisemängel. Es lassen sich unmöglich sämtliche denkbaren Reisemängel aufführen und besprechen. Einige Reisemängel treten allerdings immer wieder auf und wurden damit zu Klassikern. Sie können auch Dich treffen. Mit unseren Informationen bist Du gut darauf vorbereitet und kannst eine Situation besser einschätzen.

  • Eine Flugverspätung zählt zu den Reisemängeln, sofern es sich um eine erhebliche Verzögerung von mehreren Stunden handelte. Gerichte erkennen meistens Flugverspätungen ab 4 Stunden als Reisemangel an.
  • Weicht das vor Ort erhaltene Zimmer von der gebuchten und bestätigten Zimmerart oder Zimmerausstattung ab, ist dies ein Reisemangel. Ein ursprünglich zugesagtes Doppelzimmer zur Alleinbenutzung darf sich nicht später als kleineres Einzelzimmer entpuppen. Statt einem Bad nur eine Dusche oder statt Raucherzimmer ein Nichtraucherzimmer oder umgekehrt – das sind typische reklamationswürdige Fehler bei der Zimmervergabe.
  • Fehlt der bei Buchung der zugesagte Balkon beim Zimmer, hast Du Anspruch auf eine finanzielle Erstattung. Es ist wichtig, dass Du über das Zimmer inklusive Balkon die schriftliche Bestätigung des Reiseveranstalters erhalten hast. Es kam nämlich vor, dass Gäste anhand einer Abbildung im Katalog irrtümlich annahmen, ein Zimmer mit Balkon zu bekommen. Vergleichbar hiermit ist auch die Lage bei einem trotz Zusage nicht erhaltenen Zimmer mit Meerblick.
  • Unter die Ausstattungsmängel von Reiseunterkünften fallen ferner trotz vorheriger schriftlicher Zusage fehlende Radio- und Fernsehgeräte sowie bestimmte Möbelstücke. Auch Schäden in der Bausubstanz wie Wasser, Feuchtigkeit oder Schimmel sowie Ungeziefer zählen hierzu.
  • Mängel im Service sind ebenfalls ein Klassiker unter den Reisereklamationen. Erfolgt zum Beispiel das Wechseln der Handtücher nur unzureichend oder wird das Zimmer nur oberflächlich gereinigt, ist dies ein Anlass zur Beschwerde.
  • Lärm wird außerdem regelmäßig als Ursache für Reklamationen vorgebracht. Das reicht von Baustellenlärm am Tag bis zu Lärmbelästigungen bei Nacht. Letztere werden häufig von nächtlicher Musik hervorgerufen sowie von lärmenden Gästen auf den Hotelgängen.
  • Gerüche sind ein weiterer klassischer Reisemangel. Sie beruhen oft auf einer ungünstigen Lage des Zimmers zur Küche. Doch auch defekte Rohre und andere Ursachen kommen hierfür infrage.
  • Als Reisemangel ist auch ein Fehlen von zugesagten Einrichtungen wie Fitnessraum oder Sauna zu verstehen. Für manche Gäste gab genau solch eine Einrichtung den Ausschlag für ihre Hotelentscheidung. Fehlt sie dann ganz oder ist ausgerechnet während des Urlaubs geschlossen, stellt dies einen triftigen Reklamationsgrund dar.
  • Das Fehlen oder der Ausfall bestimmter Versorgungseinrichtungen wie Fahrstuhl, Klimaanlage, Strom, Wasser, Warmwasserbereiter oder Toilette zählt ebenfalls zu den klassischen Reisemängeln.

Was sind keine Reisemängel, sondern nur Unannehmlichkeiten?

Nicht alles, was jemand als Reisemangel empfindet, ist juristisch betrachtet einer, sondern läuft reiserechtlich unter Unannehmlichkeiten, die Reisende in Kauf nehmen müssen. Neben dem Reiseziel ist die Hotelkategorie von Bedeutung, ob etwas als Reisemangel oder lediglich als Unannehmlichkeit gilt.

In tropischen und subtropischen Ländern musst Du zum Beispiel mit dem vereinzelten Auftreten von Kakerlaken im Hotel rechnen. Treten die Tiere allerdings in Scharen auf, kann dies durchaus als Reisemangel anerkannt werden. Ähnlich sieht es bei Ameisen im Zimmer aus. Auch längere Wartezeiten an Büffets fallen eher unter Unannehmlichkeiten.

Beim Erleben von Reisemängeln spielt das persönliche Empfinden eine große Rolle. Was den einen kaum stört, empfindet der andere als Zumutung. Zwischen klassischen Reisemängeln und bloßen Unannehmlichkeiten gibt es einen Bereich, der sich schwer eindeutig beurteilen lässt. Hier kommt es beim Bewerten stark auf den Einzelfall an. Gerichtsentscheidungen weichen oft sehr voneinander ab.

Wie kannst Du beim Abstellen von Reisemängeln vor Ort selbst mitwirken?

Wie bei den Fristen zum Reklamieren von Reisemängeln bereits gesagt, musst Du die Beeinträchtigungen umgehend melden und so dem Reiseveranstalter oder Hotelier die Möglichkeit zum Abstellen der Reisemängel geben. Dies ist allerdings gerade oft in der Hochsaison nicht immer möglich oder nur unter unverhältnismäßig hohem Aufwand.
Wenn Du eine Frist setzt, bis zu der ein Reisemangel beseitigt sein muss, sollte diese im realistischen Rahmen liegen. Eine Zimmerreinigung ist nicht unbedingt sofort, sondern vielleicht erst in ein paar Stunden möglich. Ebenso wird ein anderes Zimmer nicht immer gleich frei sein.

Denke bei Deiner Beschwerde daran, dass auch hier der Ton die Musik macht. Trage Deine Kritik sachlich und ruhig vor. So wirst Du eher Erfolg haben, als wenn Du wutentbrannt herumschimpfst, womöglich noch Beleidigungen ausstößt oder drohst. Bei Schwierigkeiten ziehst Du am besten Deine Reiseleitung hinzu.

Was tun bei unkooperativer oder langsamer Reiseleitung?

Hast Du die Reisemängel bei der Reiseleitung vorgetragen und es tut sich nichts? Zieht sich das Bemühen um Abhilfe ungewöhnlich in die Länge? Fühlst Du Dich außerdem vom Reiseveranstalter im Stich gelassen, den Du natürlich ebenfalls kontaktiert hast? Schließlich handelt es sich um Deinen Urlaub! Du möchtest Dich erholen und nicht bereits bezahlten Leistungen hinterherlaufen. Du kannst in so einer Situation selbst für Abhilfe sorgen, indem Du beispielsweise in ein anderes Hotel umziehst. Vorher setzt Du Reiseleitung und Reiseveranstalter noch eine letzte Frist mit der Ankündigung Deines Vorhabens.

Bei einem überbuchten Hotel brauchst Du Dich nicht in ein Haus niedrigerer Kategorie abschieben zu lassen. Faire Reiseveranstalter sorgen notfalls bei einem Reservierungsengpass sogar für einen Aufenthalt in einem Hotel besserer Kategorie ohne Mehrkosten für Dich.

Suchst Du Dir aber wegen Untätigkeit der Reiseleitung selbst ein Ersatzhotel, darf dieses höchstens Deiner ursprünglich gebuchten Kategorie entsprechen, wenn Du nicht draufzahlen möchtest. Auch musst Du die nun vorerst fälligen zusätzlichen Kosten für den Hotelaufenthalt vorstrecken und sie – ebenfalls innerhalb der Monatsfrist nach Reiseende – in Deiner schriftlichen Reklamation beim Reiseveranstalter geltend machen.

Wissen musst Du allerdings, dass im Streitfalle nach solchen Vorkommnissen die Gerichte unterschiedlich Recht sprechen. Es kann passieren, dass Du auf Deinen Mehrkosten sitzenbleibst. Wir raten Dir, gerade auch hier zur Sicherheit für glaubwürdige Zeugen unter den anderen Hotelgästen zu sorgen. Aber eine Garantie, dass Du Deine Mehrausgaben erstattet bekommst, kann Dir im Voraus niemand geben. So dramatisch kommt es zum Glück selten. Aber vielleicht überlegst Du Dir einfach mal, ob Du Dich gegebenenfalls bei einem derartigen Problem mit einem Kompromiss arrangieren könntest.

Was tun, wenn die Reiseleitung nicht erreichbar ist?

Reiseleiter sind oft unterwegs und betreuen häufig auch Gäste in mehreren benachbarten Orten. Dadurch sind sie nicht jederzeit überall erreichbar. Ein Servicemangel kann also ebenfalls in einer unzuverlässigen Reiseleitung bestehen. Erreichst Du dort auch nach mehreren Versuchen niemanden oder findest keine Unterstützung, wende Dich bitte direkt an Deinen Reiseveranstalter.

Katalogsprache richtig verstehen: Das musst Du wissen

Viele Reiseenttäuschungen könnten von vornherein vermieden werden, wenn Reisekataloge besser verständlich wären. Die spezielle Katalogsprache, in der Urlaubskataloge im Allgemeinen verfasst sind, verrät nämlich Eingeweihten vieles über ihr Urlaubsziel und Hotel und die Anreise dorthin. So ist es keineswegs egal, ob in einer Zimmerbeschreibung „Meerblick“ oder „Meerseite“ steht. In unserer Aufstellung erfährst Du gängige Floskeln in Reisekatalogen und was sie jeweils bedeuten:

  • Zimmer mit Meerblick: Von Deinem Zimmer aus kannst Du das Meer sehen. Dabei kann es sein, dass Du vom Meer nur wenig siehst oder nur von einer bestimmten Stelle aus.
  • Zimmer zur Meerseite: Dein Zimmer liegt Richtung Meer, also beispielsweise nicht zur Bergseite oder Richtung Stadt.
  • Zweckmäßige Zimmereinrichtung: Hierunter darfst Du nicht einfach nur die Abwesenheit von Luxus verstehen. „Zweckmäßig“ meint hier, dass Dein obendrein kleines Zimmer wirklich nur mit dem Allernötigsten ausgestattet ist: wahrscheinlich nicht mehr als Bett, Stuhl und Tisch.
  • Individuelle Einrichtung: Die Möbel passen im Stil nicht zusammen.
  • Unaufdringlicher Service: Endlich kein übereifriger Kellner, der Dir sofort nach dem letzten Bissen den Teller fortnimmt? Kein nerviger Animateur, der Dich zu einem Spiel überreden möchte? Freu Dich nicht zu früh! Beide wirst Du zwar tatsächlich nicht erleben, aber auch sonst kümmert sich niemand um Dein Wohlergehen.
  • Kontinentales Frühstück: Das kontinentale Frühstück besteht aus Brot, Butter und Marmelade sowie Kaffee und vielleicht noch Tee als Getränk. Enthält das Frühstück darüber hinaus Wurst, Käse oder Eier, wird es meistens als „erweitertes Frühstück“, „verstärktes Frühstück“ oder ähnlich bezeichnet.
  • Beheizbarer Swimmingpool: Dass er wirklich beheizt ist, ist damit nicht gesagt.
  • Hotel in zentraler Lage: Die für Unternehmungen zwar günstige Lage ist häufig mit Straßenlärm verbunden.
  • Strandnah gelegen: Das Hotel liegt nicht direkt am Strand.
  • Neu erbautes Hotel: Eventuell sind noch nicht alle Bereiche fertig.
  • Verkehrsgünstige Lage: Ebenfalls mit Vorsicht zu genießen ist diese Umschreibung für ein meistens an einer Autobahnauffahrt oder Schnellstraße – gern auch als Boulevard bezeichnet – gelegenes Hotel oder Appartement.
  • Kurze Transferzeit: Eine kurze Transferzeit bedeutet, dass der Flughafen ganz in der Nähe liegt. Die Konsequenz sind Fluglärm und tieffliegende Flugzeuge.
  • Naturbelassener Strand: Hinter diesem Ausdruck verbirgt sich keineswegs ein Bilderbuchstrand, sondern ein ungepflegter Strand, der womöglich noch als Deponie für alte Flaschen, Autoreifen und anderes herhält.
  • Aufstrebender Urlaubsort: Hierher solltest Du frühestens in ein paar Jahren reisen. Aktuell wird am Ort noch fleißig gebaut, Baustellenchaos mit Lärm inbegriffen. Erholung geht anders.
  • Ruhige Lage des Urlaubsorts: Es ist kaum etwas los, oft einsam gelegen.
  • Lebhafte Atmosphäre: Internationale Gäste ist hierneben eine weitere gern verwendete Floskel. Beides soll ausdrücken, dass es sich um ein Hotel mit hektischer, lauter Atmosphäre handelt.

Das waren jetzt besonders markante Beispiele der Katalogsprache. Sie ist sehr umfangreich und es ist unmöglich, alles in diesem Artikel aufzuführen. Wahrscheinlich ist Dir aufgefallen, dass es sich dabei häufig um beschönigende Beschreibungen handelt. Typisch: Die Floskeln lügen nicht. Sie sagen schon, wie etwas ist. Nur drückt Katalogsprache geschickt Negatives positiv aus. Außerdem kannst Du davon ausgehen, dass Dinge, die nicht erwähnt werden, auch nicht vorhanden sind. Liest Du also nichts von einer Klimaanlage im Zimmer, gibt es sie nicht.

Zur Reisekatalogsprache findest Du unter diesem Link eine ausführliche Zusammenstellung. Dir begegnen darin bestimmt mehrere schon oft gelesene Formulierungen. Nun weißt Du, dass sie nicht zufällig gewählt wurden. Fühlst Du Dich nicht gerade an die „Geheimsprache“ in Arbeitszeugnissen erinnert?

Reisemängel: Beweise sichern!

Neben der Dokumentation Deiner Beschwerde durch Reiseleitung oder Reiseveranstalter bereitest Du das Geltendmachen Deiner Schadensersatzansprüche weiter vor. Ratsam ist es, die Geschehnisse einschließlich Datumsangaben zu protokollieren. Das wird Dir sehr beim späteren Verfassen des Beschwerdebriefes helfen.

Fotos dienen als weitere Beweise der Reisemängel. Achte unbedingt darauf, dass darauf klar der Ort der Aufnahmen erkennbar ist. Es kam schon vor, dass Hotelbesitzer behaupteten, die fotografisch festgehaltenen Mängel seien woanders aufgenommen worden. Zeigst Du also ein wichtiges Detail extra groß, fertige dieselbe Ansicht zusätzlich nochmals aus einem größeren Abstand oder anderen Blickwinkel an, der eindeutige Rückschlüsse auf den Aufnahmeort zulässt. Das kann unter anderem ein typisches Detail der Einrichtung sein oder ein auf dem Bild erscheinender Fensterausblick.

Bestätigende Aussagen glaubhafter Zeugen untermauern Deine Beschwerde zusätzlich. Setze dabei nicht ausschließlich auf mitreisende Freunde oder Familienangehörige, bei denen immer der Verdacht einer Gefälligkeitsaussage im Raum steht. Bitte ruhig andere Gäste hierbei um Unterstützung und tausche am besten für eventuelle spätere Nachfragen die Kontaktdaten aus.

Bewahre Deine Reiseunterlagen und den Reisekatalog des Veranstalters so lange auf, bis Dein Beschwerdevorgang abgeschlossen ist.

Wann Schadenersatz ausgeschlossen ist

Sogenannte Unannehmlichkeiten, die rechtlich noch keinen Reisemangel darstellen, begründen keinen Anspruch auf Schadenersatz. Ebenso besteht bei in zumutbarer Zeit beseitigten Reisemängeln kein Anspruch auf Schadenersatz mehr.

Werden Reisemängel nur bei Pauschalreisen anerkannt?

Juristisch lässt sich ein Anspruch auf Erstattung beziehungsweise Schadenersatz bei Reisemängeln nur bei Pauschalreisen ableiten. Eine Pauschalreise kennzeichnet, dass sie aus mindestens zwei Leistungen besteht. Flug und Hotel, Flug und Rundreise oder Flug und Mietwagen sind bekannte Pauschalreiseangebote von Reiseveranstaltern. Oft enthalten Pauschalreisen weitere Leistungen wie Transfers oder besondere Ausflugspakete.

Anders sieht es bei direkt gebuchten Privatzimmern, Hotelzimmern, Ferienhäusern und Ferienwohnungen aus. Hier greift statt dem Reiserecht im Allgemeinen das Mietrecht.

Aufpassen musst Du außerdem, wenn Du Dir Deine Reise im Internet zusammenstellst. So individuell sich einzelne Reisebausteine kombinieren lassen, geht der Charakter einer Pauschalreise dabei oft verloren. Statt eine Reise aus einer Hand zu erhalten, schließt Du mehrere Einzelreiseverträge ab: einen mit der Fluggesellschaft, einen mit dem Hotel und obendrauf noch einen separaten Mietwagenvertrag. Statt auf eine reine Buchungswebseite gehe lieber auf das Internet-Portal eines „richtigen“ Reiseveranstalters oder Reisebüros.

Oder suche doch direkt ein Reisebüro an Deinem Wohnort auf. Es ist ein Gerücht, dass online buchen günstiger sei als im Reisebüro. Obendrein erhältst Du dort eine fachkundige Beratung.

Reisemängel schriftlich reklamieren: So geht’s

Am besten reklamierst Du schriftlich auf dem Postwege, nicht via E-Mail. Schicke Deinen Brief an den Reiseveranstalter, Reklamationsabteilung, möglichst per Übergabe-Einschreiben. Schicke Deinen Reklamationsbrief nicht auf den letzten Drücker innerhalb der Einmonatsfrist, die am letzten Tag Deiner Reise beginnt. Versäumst Du diese wichtige Frist, verfallen Deine Ansprüche.

Erwähne in Deinem Beschwerdeschreiben unbedingt, dass Du eine finanzielle Entschädigung wünschst. Achte auf einen sachlichen und höflichen Ton. Etwas durchblitzender Humor kann Deinen Brief trotz ernstem Anlass sympathischer wirken lassen. Schreibe Dir lieber nicht Deinen Ärger von der Seele, womöglich noch als halben Roman, sondern beschränke Dich auf die entscheidenden Details. Füge vorhandene Beweisunterlagen Deinem Schreiben bei.

Wie eine schriftliche Reisemangelbeschwerde aussehen kann, zeigen Dir diese beiden Musterbriefe: Musterbrief 1 und Musterbrief 2.

Wie viel Schadenersatz gibt es bei Reisemängeln?

Einen groben Überblick über Schadenersatzleistungen bei Reisemängeln gibt Dir die sogenannte Frankfurter Tabelle. Allerdings basiert sie auf inzwischen veralteten Angaben, denn sie soll seit mehr als 20 Jahren nicht mehr aktualisiert worden sein. Dennoch wird sie im Reiserecht oft zitiert.

Als Ergänzung gibt es die vom Reiserechtsexperten Professor Dr. Ernst Führich geschaffene und regelmäßig ergänzte Kemptener Reisemängeltabelle, einsehbar auf seiner Webseite.

Da für finanzielle Entschädigungen keine gesetzlichen Vorschriften existieren, enthalten beide Tabellen nicht verbindliche, sondern lediglich informelle Angaben. Sie finden in der Rechtsprechung allerdings Beachtung.

Reisemängel vor Gericht

Viele Reiseveranstalter unterhalten ein eigenes Beschwerdemanagement, wissen sie doch, dass sich Reisemängel nie ganz ausschließen lassen. Die meisten Reklamationsfälle werden außergerichtlich geklärt. Einige landen jedoch vor Gericht.

Lehnt Dein Reiseveranstalter eine Entschädigung ab oder kommt er Deiner Erwartung nur unzureichend entgegen, kannst Du den Rechtsweg beschreiten. Vorher solltest Du nochmals überdenken, ob Du nicht doch zu viel erwartest. Siehst Du Dich aber im Recht und möchtest Deine Ansprüche notfalls auch gerichtlich durchsetzen, lasse Dich unbedingt durch einen Rechtsanwalt vertreten, der auf Reiserecht spezialisiert ist. Außerdem musst Du wissen, dass klagende Urlauber natürlich auch Prozesse verlieren und anfallende Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zu ihren Lasten gehen. In Reiserechtsprozessen fällen Gerichte bei vergleichbaren Sachverhalten oft abweichende Urteile. Das ist vor allem dann der Fall, wenn es nicht allein um eine schlechtere Zimmerausstattung oder Lärm ging.

Unfreundliches oder sogar unverschämtes Verhalten eines offensichtlich überforderten Reiseleiters, als langweilig zusammengestellt empfundene Büffets und angeblich unzumutbare Wartezeiten lassen sich dagegen schwer neutral beurteilen. Ebenfalls schwierig ist die Beurteilung, wann die Reiseleitung einer Bitte um Abhilfe von Reisemängeln zu langsam, nur unzureichend oder gar nicht nachkam.

Kompaktes Wissen im Buch über das Reiserecht und die Branche der Reiseindustrie

Wenn Du noch tiefer ins Wissen zum Reiserecht und zur Reiseindustrie einsteigen möchtest, empfehlen wir Dir dieses informative Buch, geschrieben in einem kurzweiligen Stil:

Urlaub!: Ratgeber Reiserecht
  • Biehlig, Thomas (Autor)

Kurioses aus den Reisebeschwerde-Abteilungen

Hast Du Dir schon gewünscht, dass die Mitarbeiter von Reisebüros und Reiseveranstaltern mal „aus dem Nähkästchen plaudern“? Sie erleben doch bestimmt neben herkömmlichen auch kuriose Reisebeschwerden. Das stimmt, allerdings wahren die Mitarbeiter darüber weitgehend Verschwiegenheit. Schon gar nicht stellen sie ihre Kunden öffentlich bloß und geben nur ohne Namensnennung oder sonstige mögliche Rückschlüsse auf die Identität des Reisenden etwas preis. Einige vor Gericht verhandelten skurrilen Erstattungsbegründungen angeblicher Reisemängel gelangen dazu über die Medien an die Öffentlichkeit.

So geschah es, dass sich ein Reisender im südafrikanischen Namibia darüber beschwerte, dass den Hotel-Swimmingpool auch Schwarze nutzten. Was ist da schlimmer: dass jemand die allgemein bekannte Tatsache nicht akzeptiert, dass in Afrika überwiegend Schwarze leben, oder dass er die Einheimischen diskriminiert, indem sie seiner Meinung nach im Swimmingpool nichts zu suchen haben? Auf einer Rundreise passte es einem Teilnehmer nicht, dass eine Mitreisende sich besonders gut mit einem anderen Mitreisenden verstand. „… mehr als über eine normale Bekanntschaft hinaus üblich…“, ließ er unverzüglich nach seiner Rückkehr den Reiseveranstalter wissen. Findest Du, dass ihn das irgendetwas angeht? Anscheinend hatte er selbst ein Auge auf die Dame geworfen. Auf Missfallen bei einem Reisegast stieß auch der Ohrring seines Reiseleiters.

So traurig bis amüsant sich solche Beschwerden lesen mögen, zeigen sie, wie subjektiv Klagen über angebliche Reisemängel ausfallen können. Sie können aber auch zum Bumerang für den Beschwerdeführer werden. Im Falle des ohrringtragenden Reiseleiters zum Beispiel wurde dieser darauf angesprochen und nach seiner Stellungnahme hierzu ebenso einige der Reiseteilnehmer. Dabei stellte sich heraus, dass es sich bei dem Absender der Beschwerde offenbar um einen Querulanten handelte. Während der Reise verhielt er sich nach übereinstimmenden Aussagen überkritisch und suchte häufig Streit. Der Reiseveranstalter betrachtete ihn daraufhin als Störenfried, der Unruhe in Reisegruppen bringt. Als unerwünschter Gast landete er auf einer internen schwarzen Liste und kann bei diesem Unternehmen keine Reise mehr buchen. Hättest Du so etwas für möglich gehalten?

Was wir Dir zu unserem Artikel über das Thema „Reklamieren von Reisemängeln“ noch sagen möchten

Unser Ratgeber-Artikel über das Reklamieren von Reisemängeln soll informieren. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Diese bleibt Rechtsanwälten und weiteren Juristen vorbehalten.

Kurz gesagt

Reisemängel lassen sich nie ganz ausschließen. Wer eine Pauschalreise gebucht hat, kann gegenüber dem Reiseveranstalter eine finanzielle Entschädigung der Reisemängel verlangen. Für die Reklamation von Reisemängeln gibt es jedoch Einiges zu beachten wie beispielsweise Fristen, Sichern von Beweisen und das geschickte Verfassen des Beschwerdeschreibens. Außerdem: Nicht jeder empfundene Missstand ist tatsächlich ein Reisemangel, sondern nur eine Unannehmlichkeit. Im Vorteil ist, wer sich mit der Reisekatalogsprache auskennt.

Letzte Aktualisierung am 5.07.2021 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API

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