Pflegebedürftige Menschen werden oft zu Hause von Angehörigen versorgt. Dafür gibt es Geld von der Pflegeversicherung. Was aber, wenn jemand sich dem Pflegeaufwand nicht mehr gewachsen fühlt, erschöpft ist oder sogar krank? Muss der pflegebedürftige Angehörige dann ins Heim? Einen Ausweg bietet die Reha für pflegende Angehörige.
Wenn Kinder, Eltern oder Großeltern gesundheitliche Pflege brauchen
Für viele Menschen ist der Umzug eines pflegebedürftigen Familienmitglieds in ein Pflegeheim unvorstellbar. Die Pflegebedürftigen selbst können sich mit diesem Gedanken oft nicht anfreunden, bedeutet ein Umzug ins Heim doch eine drastische Wende im Leben und hat zugleich etwas Endgültiges an sich. Die engen Angehörigen lehnen das ebenfalls ab, aus Liebe und weil es ihnen ein schlechtes Gewissen bereitet. Sie fürchten, dass sich ihr Angehöriger abgeschoben fühlt. Auch scheuen sie mögliches Gerede von Nachbarn.
Für sie steht außerdem fest: Niemand wird ihren lieben Verwandten so aufmerksam pflegen wie sie selbst. Schließlich ist man sich als Familie vertraut und weiß um seine Vorlieben und kleinen Macken. Das erleichtert vieles. Natürlich bedeutet die Pflegesituation erst einmal eine Umstellung. Doch es wird sich einspielen und läuft dann neben den übrigen häuslichen Verpflichtungen her. Das wird schon. Familienmitglieder ins Heim? Niemals!
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Oft unterschätzt: der Aufwand häuslicher Pflege
So schön Optimismus bei neuen Herausforderungen ist, unterschätzen viele Menschen die häusliche Pflege alter oder kranker Familienangehöriger gewaltig. Neben alten Menschen wie den Großeltern können jüngere Familienangehörige zum Pflegefall werden: zum Beispiel durch einen Unfall oder Schlaganfall sowie eine angeborene Behinderung.
Körperliche Belastung …
Die häusliche Pflege von Familienangehörigen belastet körperlich und seelisch. Die meisten Pflegebedürftigen sind in ihrer Mobilität mehr oder weniger stark eingeschränkt. Allein dies bedeutet für die Pflegenden eine enorme körperliche Anstrengung. Sei es Hilfe beim Aufstehen und Hinsetzen, das Umlagern im Bett oder das Anheben: Der Kraftaufwand für solche Hilfeleistungen ist beträchtlich. Besonders anstrengend wird es, wenn jemand seine Muskeln nicht mehr unterstützend anspannen kann und beim Bewegen seines Körpers dem sprichwörtlichen Mehlsack ähnelt.
Besser dran sind immerhin Pflegende mit Erfahrung in der Alten- oder Krankenpflege sowie ehemalige Zivildienstleistende oder Bundesfreiwilligendienstler im Pflegebereich. Bei den meisten pflegenden Familienangehörigen handelt es sich jedoch um Laien. Ihnen fehlt das Wissen um kräftesparende Techniken und zeitsparende Routinen. Ungewollt verausgaben sie sich körperlich mehr als sie müssten.
… und psychische Belastung
Häusliche Pflege belastet außerdem psychisch. Es ist bedrückend, mit der Vergänglichkeit eines Familienmitglieds konfrontiert zu sein. Anders als bei Erkrankungen jüngerer, stabilerer Personen ist bei Pflegebedürftigkeit nicht mehr mit einer Besserung des gesundheitlichen Zustandes zu rechnen. Im Gegenteil: Der Pflegeaufwand wird allmählich zunehmen, mehr Energie und mehr Zeit erfordern. Persönliche Wünsche der Pflegenden müssen sich notgedrungen den pflegerischen Aufgaben unterordnen. Das übrige Familienleben verändert sich ebenfalls.
Oft trägt eine Person die Hauptlast
Häufig ist es vor allem eine bestimmte Person, die sich um den Pflegebedürftigen kümmert. Das liegt zum einen daran, dass das Pflegegeld von der Pflegeversicherung einer bestimmten Person zugeordnet wird. Sie nimmt dafür eine berufliche Auszeit. Zum anderen sind es aller Emanzipation zum Trotz überwiegend weibliche Familienmitglieder, die die häusliche Pflege von Verwandten übernehmen. Auf diesen Pflegenden lastet eine hohe Verantwortung. Sie fühlen sich ausgelaugt, übermüdet, traurig und frustriert. Viele haben Angst, der Belastung eines Tages nicht mehr gewachsen zu sein und auszufallen. Der Gedanke: „Du darfst jetzt nicht schlapp machen!“ ängstigt zusätzlich. Es kann sogar geschehen, dass permanente Überforderung pflegender Angehöriger in Aggressionen umschlägt. Soweit sollte es gar nicht erst kommen.
Was nun? Bleibt jetzt nur noch das Pflegeheim als einzige Möglichkeit? Ist die häusliche Pflege in der Familie gescheitert?
Die Lösung: Rehabilitation für pflegende Angehörige
Was du wie übrigens viele pflegende Angehörige vielleicht nicht weißt: Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf eine Rehabilitationsmaßnahme für pflegende Angehörige. Im Pflege-Neuausrichtungsgesetz (BNG) regeln § 23 und § 40 im Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) , den Rechtsanspruch auf eine Reha für pflegende Angehörige.
Die beiden Paragrafen beziehen sich auf Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Als weiterer Kostenträger kommt die Deutsche Rentenversicherung infrage. Beide übernehmen die Reha-Kosten bis auf eine relativ geringe Zuzahlung des Versicherten.
Als Privatversicherter hingegen trägst du diese Kosten fast immer selbst. Nur bei wenigen privaten Krankenversicherungen enthält der Vertrag Rehabilitationsmaßnahmen. Dennoch solltest du deine Versicherung nach einer Kostenerstattung fragen. Wenn nicht alles übernommen wird, dann eventuell ein Teil. Außer der Krankenkasse kommt sonst auch hier noch die Rentenversicherung als Kostenträger infrage. Hierzu erfährst du mehr im nächsten Kapitel über die Voraussetzungen für eine Reha.
Sind dir Kosten für die Reha Maßnahme entstanden, kannst du diese wie auch die weiteren Kosten für Medikamente und Pflegeleistungen in der Steuererklärung geltend machen.
Trotz der Möglichkeit zur Teilnahme an einer Rehabilitation zögern dazu Berechtigte oft: Wie sollen sie das organisieren? Vor allem: Wer kümmert sich in der Zeit um ihren Angehörigen?
Weil die Pflegesituationen in den Familien so unterschiedlich sind, gibt es dementsprechend mehrere Reha-Modelle, bei denen auch an die Pflegebedürftigen gedacht ist. Erfahre mehr über die Voraussetzungen zur Reha für pflegende Angehörige: den Antrag, die Planung, die Ziele, die Dauer, den Ablauf und das Danach im häuslichen Alltag.
Voraussetzungen für eine Rehabilitation für pflegende Angehörige
Warte nicht, bist du zusammenbrichst. Eine Reha für pflegende Angehörige ist als Vorbeugung gedacht und soll genau dies verhindern. Wenn du unerwartet plötzlich ausfällst, ist das für deine Familie viel schlimmer, als wenn du geplant für ein paar Wochen fort bist. Dann wurden rechtzeitig für deine Abwesenheit Ersatzmaßnahmen getroffen.
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer Reha sind medizinische Gründe. Ein Reha-Erfolg sollte in absehbarer Zeit erreichbar sein. Typische gesundheitliche Beeinträchtigungen, die eine Reha für pflegende Angehörige rechtfertigen, sind zum Beispiel:
- starke Erschöpfung
- Burnout
- Rückenschmerzen
- psychosomatische Symptome
- Depressionen
Wenn statt der Krankenkasse die Deutsche Rentenversicherung die Reha-Kosten trägt, kommt es auf weitere Voraussetzungen an. Fast jeder erfüllt sie:
- Der Versicherte hat die erforderliche Wartezeit von mindestens 15 Jahren erreicht
- oder er bezieht eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
- oder eine große Witwen-oder Witwerrente aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit.
Ergänzend hierzu gelten für bestimmte Lebenssituationen folgende versicherungsrechtliche Voraussetzungen:
- Der Versicherte hat in den letzten beiden Jahren vor Antragstellung für mindestens sechs Kalendermonate Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt
- oder er ist in den letzten beiden Jahren nach einer Ausbildung bis zu seinem Antrag einer rentenversicherten oder selbstständigen Tätigkeit nachgegangen
- oder er war nach einer derartigen Berufstätigkeit bis zum Reha-Antrag arbeitsunfähig oder arbeitslos
- beziehungsweise droht ihm ein Zustand verminderter Erwerbsfähigkeit
- und eine allgemeine Wartezeit von fünf Jahren ist erfüllt.
Reha für pflegende Angehörige: ambulant oder stationär?
Bis 2019 hieß es: „Ambulante vor stationärer Reha“. Dabei ist es gerade bei Reha-Maßnahmen für pflegende Angehörige so wichtig, dass sie einmal für ein paar Wochen aus ihrem häuslichen Umfeld herauskommen. Nur so können sie sich ganz auf sich selbst konzentrieren. Endlich hatte der Gesetzgeber ein Einsehen. Die Vorgabe, dass eine ambulante Behandlung Vorrang vor einem stationären Klinikaufenthalt hat, wurde gestrichen. Seit dem 1. Januar 2019 dürfen pflegende Angehörige sich nun sogar dann einer stationären Rehabilitation unterziehen, wenn eine ambulante Behandlung ebenso gereicht hätte. Der Regenerationseffekt durch einen stationären Klinikaufenthalt ist letztendlich besser und nachhaltiger.
Wahrscheinlich fragst du dich, wer sich während deiner Abwesenheit um den Pflegebedürftigen kümmern soll. Vor allem, wenn du keine geeignete Person weißt, die dich wochenlang komplett in dieser anspruchsvollen Aufgabe vertreten könnte, tendierst du vielleicht zu einer ambulanten Reha oder nimmst gar wieder Abstand vom Reha-Vorhaben. Es ist aber wichtig, dass du rechtzeitig die Notbremse ziehst. Verabschiede dich für ein paar Wochen in deine persönliche Auszeit. Nur so kannst du wirklich abschalten und neue Kräfte sammeln. Etwas weiter unten in diesem Artikel erfährst du, welche Möglichkeiten du für die Versorgung deines Pflegebedürftigen während deiner Reha hast. Sie werden dich überzeugen.
Wie pflegende Angehörige ihren Reha-Antrag stellen
Bist du Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, wendest du dich zur Antragstellung am besten an deinen Hausarzt. Gut möglich, dass er dir ohnehin bereits eine Kur beziehungsweise Reha empfohlen hat. Schildere ihm ausführlich deine körperlichen und seelischen Beschwerden. Je mehr dein Arzt darüber weiß, desto stichhaltiger kann er die Notwendigkeit deiner Reha begründen. Das ausgefüllte Antragsformular leitet dein Arzt der Krankenkasse zur Bewilligung weiter.
Du kannst auch direkt zur Krankenkasse gehen und dort bei einem der Mitarbeiter deinen Reha-Antrag stellen. Hierbei ist es hilfreich, wenn du deinem Antrag medizinische Befundberichte beifügst. Gelegentlich stellt sich bei der Antragsbearbeitung von Reha-Maßnahmen heraus, dass die Deutsche Rentenversicherung zuständig ist. In so einem Fall reicht die Krankenkasse den Reha-Antrag der Rentenversicherung weiter.
Ist dir bereits eine geeignete Klinik für deine Reha bekannt, kannst du diese schon als Wunsch in deinem Antrag nennen.
Wie es nach dem Reha-Antrag weitergeht
Wurde der Reha-Antrag gestellt, ist ein wenig Geduld gefragt, bis die Antwort da ist. Außer einem sofortigen Genehmigungsbescheid ist ein Ablehnungsbescheid keineswegs außergewöhnlich. Die Krankenkasse oder Rentenversicherung lehnt Reha-Anträge vor allem dann ab, wenn sie keine Erfolgsaussicht dafür erkennt. Oder ihr erscheint der Antragsteller nicht rehabilitationsbedürftig. Umgekehrt kann es auch zu einer Reha-Ablehnung kommen, wenn jemand in zu schlechter gesundheitlicher Verfassung für eine Reha-Maßnahme ist.
Was tun bei einem Reha-Ablehnungsbescheid?
Lege unbedingt sofort schriftlichen Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid ein. Widerspruch lohnt sich hier oft. Begründe nochmals, warum du dringend eine Reha brauchst. Auch hierbei unterstützt dich dein Hausarzt gern. Erfahrungsgemäß werden viele ursprüngliche Ablehnungsbescheide dann doch positiv zu Gunsten des Antragstellers entschieden.
Bleibt die Krankenkasse oder Rentenversicherung weiter bei ihrer Ablehnung deiner Rehamaßnahme, solltest du oder noch besser dein Hausarzt ein klärendes Gespräch versuchen. Bleibt auch dies erfolglos, kannst du gegen den Ablehnungsbescheid vor dem Sozialgericht klagen. Deine Klage muss beim Gericht innerhalb von einem Monat nach deinem Erhalt des Widerspruchsbescheides eintreffen. Bedenke dabei aber das mit einer solchen Klage verbundene Kostenrisiko. Hast du eine Rechtsschutzversicherung oder steht dir im Falle eines sehr geringen Einkommens Prozesskostenhilfe zu? Auch wenn du einen Rechtsanspruch auf eine Rehabilitationsmaßnahme hast, muss diese dennoch medizinisch ausreichend begründet sein. Die Meinungen von Hausarzt, Rechtsanwalt und Gericht können durchaus voneinander abweichen. Kommt dann noch ein medizinischer Gutachter ins Spiel, entstehen weitere Kosten. Hier erscheint es zielführender, nach einiger Zeit einfach erneut eine Reha für pflegende Angehörige zu beantragen – auch angesichts der Tatsache, dass sich Gerichtsverfahren ohnehin über viele Monate hinziehen.
Reha genehmigt – und jetzt?
Bei positiver Entscheidung deines Rehabilitationsantrags erhältst du einen Genehmigungsbescheid deiner Krankenkasse oder Rentenversicherung. Darin erfährst du einen Termin und die für dich vorgesehene Rehabilitationseinrichtung. Hattest du in deinem Antrag schon einen Klinikwunsch geäußert und fand dieser keine Berücksichtigung, kannst du hier noch einmal beim Kostenträger nachhaken. Eine Änderung in deinem Sinne kann klappen, eventuell auch nicht. Das muss aber kein Drama sein, denn gerade Empfehlungen von anderen sind oft subjektiv. Dem gegenüber stehen umfassende Erfahrungen des Kostenträgers mit den verschiedenen Reha-Einrichtungen.
Ablauf der Reha
Die übliche Dauer einer Rehabilitationsmaßnahme für pflegende Angehörige beträgt drei Wochen.
Hauptsächliche Programmpunkte einer Reha für pflegende Angehörige sind Methoden zur Stressbewältigung, verschiedene Entspannungstechniken und ausführliche Gespräche in der Gruppe oder einzeln mit einem Therapeuten. Schwerpunkt der Gespräche ist die häusliche Pflegesituation. Es geht um den Pflegebedürftigen ebenso wie um den Pflegenden, welcher sich allzu oft hinter den Bedürfnissen seines Schützlings zurücknimmt. Das laugt auf Dauer psychisch aus. Auch die körperliche Beanspruchung ist natürlich ein Thema in der Reha. Hier erfahren Reha-Teilnehmer, wie sie in Zukunft schonender mit ihren Kraftreserven umgehen. Für das Stützen, Heben oder Umlagern von Pflegebedürftigen gibt es nämlich professionelle Techniken. Damit lassen sich Pflegeaufgaben im Wortsinne besser in den Griff kriegen. Immer wieder staunen Reha-Teilnehmer auch über die positiven Effekte von Sport gegen depressive Verstimmungen.
Als wohltuend empfinden Reha-Teilnehmer außerdem den Austausch mit anderen Pflegenden. Die sich ähnelnden gemeinsamen Erfahrungen verbinden. Das gegenseitige Verständnis tröstet und gibt zusätzlich Kraft. Häufig bleiben Reha-Teilnehmer über den Abschluss der Maßnahme hinaus miteinander in Kontakt.
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Wer kümmert sich während der Reha um den Pflegebedürftigen?
Du hast mehrere Möglichkeiten zur Betreuung des Pflegebedürftigen während deiner Reha. Während deiner Reha-Maßnahme für pflegende Angehörige ist auf jeden Fall für deinen Schützling gesorgt. Kommt kein weiterer Angehöriger für die Pflege zu Hause infrage, kannst du unter zwei anderen Varianten zur Betreuung durch professionelles Pflegepersonal wählen. Die erste: Der Pflegebedürftige erhält an seinem Wohnort eine sogenannte Verhinderungspflege beziehungsweise Kurzzeitpflege. Die zweite: Du nimmst deinen Angehörigen an den Ort deiner Reha mit. Im letzten Fall kümmert sich dort natürlich jemand anders um deinen Angehörigen. So bleibt dir genug Zeit für dich. Besuchen darfst du deinen Angehörigen natürlich trotzdem. Es wird sich sogar positiv auf deinen Reha-Erfolg auswirken, wenn du mal ganz ohne Verpflichtungen mit deinem Angehörigen in Kontakt bist und weißt, dass es ihm gut geht.
Betreuung am Wohnort in der Verhinderungspflege
Der Begriff „Verhinderungspflege“ sagt schon alles: Es handelt sich dabei um die externe Übernahme der Pflegeaufgaben, wenn der pflegende Angehörige ausfällt, also in der Pflege verhindert ist. Diese Form der Vertretung ist für dich grundsätzlich interessant. Sie springt nämlich nicht nur während einer Reha-Maßnahme ein. Du kannst dir auch als pflegender Angehöriger durchaus ein paar Wochen Urlaub im Jahr gönnen. Ebenso kannst du eine tage- oder stundenweise Verhinderungspflege für deinen Angehörigen in Anspruch nehmen, um in einer Auszeit eigene Dinge zu regeln. Ansprechpartner hierfür ist die Pflegekasse. Für diese Leistung hat die Pflegekasse ein bestimmtes Budget vorgesehen. Weil hier immer wieder mit Änderungen zu rechnen ist und die Art der Verhinderungspflege individuell ist, wende dich hierzu also bitte stets direkt an die Pflegekasse. Sie nennt dir außerdem die an deinem Wohnort tätigen Pflegedienste.
Den Pflegebedürftigen in die Reha mitnehmen
So individuell wie die Pflegesituationen sind auch die Angebote zur Mitnahme eines Pflegebedürftigen an den Ort der Reha-Maßnahme. Auch hier ist die Pflegekasse dein Ansprechpartner. Was passt für euch am besten?
Mitnahme des Pflegebedürftigen in die Reha-Einrichtung
Du kannst mit deinem pflegebedürftigen Angehörigen in deiner Reha-Einrichtung wohnen: gemeinsam in einem Zimmer oder in getrennten Zimmern. Gefällt dir diese Idee, erkundige dich bei deiner Pflegekasse, welche Reha-Kliniken diese Möglichkeit anbieten. Schließlich geht es dabei nicht nur um die bloße Unterbringung deines Angehörigen. Es geht auch um seine Pflege durch dafür abgestelltes Pflegepersonal, worauf nicht jedes Haus eingerichtet ist.
Unterbringung des Pflegebedürftigen in der Kurzzeitpflege
Wenn dir bei aller Liebe die Unterkunft deines Angehörigen in der Rehabilitationsklinik doch zu nah ist, kannst du ihn auch am Reha-Ort in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung unterbringen. Das ist völlig in Ordnung. Schließlich hast du deine Reha bitter nötig. Etwas Abstand wird dir gut tun. Besuchen kannst und solltest du deinen Angehörigen trotzdem. Dein Angehöriger kann die Zeit als kleinen Urlaub vom gewohnten Alltag betrachten. Ein Tapetenwechsel zwischendurch liefert neue Anregungen. Begegnungen zwischen euch laufen dabei in einer entspannten Atmosphäre ab, wovon eure Beziehung profitieren wird.
Reha rechtzeitig planen
Was ohnehin gilt, ist bei einer Reha für pflegende Angehörige besonders wichtig: rechtzeitige Planung. Ob du für den Pflegebedürftigen eine Verhinderungspflege vorsiehst oder ihn an den Ort deiner Reha mitnehmen möchtest: Beides ist mit einem erhöhten Vorbereitungsaufwand der Reha-Maßnahme verbunden.
Den Pflegebedürftigen in die Planung einbeziehen
Die Entscheidung zur Reha-Maßnahme für pflegende Angehörige triffst du persönlich. Darüber gibt es nichts zu diskutieren. Deine gesundheitlichen Beeinträchtigungen sagen genug. Dein behandelnder Arzt kann dich bei der Überzeugung deiner Familie unterstützen.
Klammere deinen pflegebedürftigen Angehörigen aber bitte nicht bei der weiteren Planung deiner Reha aus. Er würde sich übergangen oder sogar entmündigt fühlen. Es kann sein, dass ihm die Vorstellung nicht behagt, vorübergehend von jemand anderem gepflegt zu werden. Zeige Verständnis für seine Sorgen. Erkläre ihm, warum die Reha wichtig für deine Gesundheit ist. Mache deutlich, wie es auch in seinem Interesse liegt, dass es dir bald wieder besser geht. So kannst du dich in Zukunft wieder um ihn kümmern. Frage ihn, welche Möglichkeit der Vertretung in der Pflege ihm am besten gefällt. Wie denkt er über die Verhinderungspflege? Würde er lieber gemeinsam mit dir an den Ort der Reha reisen?
Da er akzeptieren muss, dass du für einige Wochen als Pflegeperson ausfällst, sollte er ein Mitspracherecht bei der Gestaltung des Vertretungsprogramms erhalten. Es geht schließlich auch um ihn. Wird er nach seiner Meinung gefragt, fühlt er sich ernst genommen. Du kannst dir so einiges an Vorbereitungsstress ersparen.
Reha für pflegende Angehörige: Ist Demenz des Betreuten ein Hindernis?
Die Reha für pflegende Angehörige ist nicht nur für die Pflegenden von Personen mit Mobilitätseinschränkungen gedacht. Gerade auch die Pflege von dementen Personen ist sehr anstrengend. Seit Kurzem findet Demenz endlich unter den Pflegeleistungen stärkere Beachtung. Häufig besteht bei der Pflege dementer Angehöriger auch beides gleichzeitig: Mobilitätseinschränkung und Demenz.
Die besonderen Herausforderungen in der Pflege dementer Menschen bedeuten eine entsprechend aufwändige Vorbereitung der Reha. Erst recht, wenn weitere gesundheitliche Einschränkungen bestehen.
Wie oft kann man eine Reha beantragen?
Seit Januar 2018 kann alle vier Jahre eine Reha beantragt werden, sofern die Voraussetzungen gegeben sind. Treten bei dir jedoch schon innerhalb der Vierjahresfrist medizinische Gründe für eine erneute Rehabilitationsmaßnahme ein, musst du die Frist nicht abwarten. Du kannst dann deinen Antrag schon früher stellen und zur Reha fahren. Das gilt für sämtliche Rehamaßnahmen: also außer der Reha für pflegende Angehörige auch zum Beispiel für eine Reha bei Rückenbeschwerden oder für psychosomatische Leiden.
Oft sind es die Ehefrauen oder Töchter des Pflegebedürftigen, die sich hauptsächlich um ihn kümmern. Das liegt zum einen daran, dass trotz Emanzipation weiterhin die weiblichen Familienangehörigen als zuständig für den Haushalt einschließlich familiärer Pflegeaufgaben betrachtet werden. Die Phase der Kindererziehung geht bei vielen beinahe nahtlos in die Phase der Elternpflege über. Häufig gibt es für die Übernahme häuslicher Pflege durch weibliche Familienangehörige allerdings praktische Argumente: Vielen Männern gehen solche Tätigkeiten tatsächlich deutlich schlechter von der Hand als Frauen. Sie sind einfach ungeübter. Hier wurde leider lange versäumt, sie in Haushaltsaufgaben stärker einzubinden. Bei schließlich eingetretenem Pflegebedarf eines Familienangehörigen ist dann zu wenig Zeit, Versäumtes nachzuholen. Dann muss alles gleich funktionieren. Wer macht den Job? Er bleibt an den Frauen hängen.
So sehr sie sich hierüber auch ärgern mögen, stimmen viele von ihnen wiederum einem anderen Argument zu: Lieber sie treten nun beruflich kürzer oder geben ihren bisherigen Beruf ganz auf, als dass ihr Mann sich aus seinem Beruf zurückzieht. Sei es, dass die Frau ohnehin zuvor lediglich Teilzeit gearbeitet hatte und damit ihr Einkommen niedriger war als das ihres Mannes. Oder sei es, dass der Mann sowieso deutlich mehr verdient. Der finanzielle Aspekt führt häufig dazu, dass Frauen die häusliche Pflege übernehmen.
An die spätere Rente denken
Bist auch du eine dieser Frauen, denke unbedingt auch an dein Rentenkonto. Die Pflegeversicherung entrichtet für dich unter bestimmten Voraussetzungen Rentenversicherungsbeiträge. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn es sich bei der Pflege nicht um eine erwerbsmäßige Tätigkeit handelt und der Pflegebedürftige einen Pflegegrad von 2 oder höher hat. Wenn eure Familie finanziellen Spielraum hat, solltest du zusätzlich freiwillige Rentenversicherungsbeiträge entrichten. Die Deutsche Rentenversicherung schreibt dir unter bestimmten Voraussetzungen Entgeltpunkte auf deinem Rentenkonto gut. Sie rechnet außerdem die Zeitdauer der Pflege auf die Wartezeit bis zur Rente an.
P. S.: Für die Minderheit der pflegenden Männer ist dieser Tipp natürlich genauso wichtig!
Familienmitglieder in die Pflege einbinden
Auch wenn die häusliche Pflege eines Angehörigen hauptsächlich von einer bestimmten Person wahrgenommen wird, sollten sich weitere Familienmitglieder daran beteiligen. Schon regelmäßig ein bisschen Hilfe bei einfachen Routinearbeiten summiert sich und entlastet den Pflegenden. Unterstützung bei anderen parallel anfallenden Aufgaben ist ebenfalls hilfreich. Schließlich habt ihr alle etwas davon, wenn euer pflegendes Familienmitglied fit bleibt. Für die unmittelbare Pflege eures Angehörigen sollte dagegen die offiziell damit betraute Person zuständig bleiben.
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Fazit
Häufig werden pflegebedürftige Menschen zu Hause von ihren Angehörigen umsorgt. Dabei trägt im Allgemeinen eine bestimmte Person die Hauptlast der Pflegeaufgaben. Die ständige Anstrengung mündet oft in Erschöpfung bis zum Burnout. Was viele nicht wissen: Sie haben Anspruch auf eine Rehabilitation für pflegende Angehörige. Die Reha-Maßnahme soll Pflegende rechtzeitig davor bewahren, selbst gesundheitliche Beeinträchtigungen davonzutragen.