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Krankmeldung bei der Arbeit: Was muss ich beachten?

von Thorben Grßnewälder
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Krankmeldung bei der Arbeit: Was muss ich beachten?

Übelkeit, Grippe oder Rückenschmerzen. Im Laufe des Berufslebens wird wohl jeder von uns mehr oder weniger häufig krank. Spätestens nach drei Tagen heißt es dann: Ab zum Arzt. Der sogenannte gelbe Schein beweist dem Arbeitgeber, dass wir wirklich krank sind und nicht simulieren. Doch es gibt noch mehr zu beachten.

Was muss ich bei einer Krankmeldung beachten?

Die Einzelheiten sind natßrlich von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. Einige Regeln muss jedoch jeder Arbeitnehmer einhalten. Wer beispielsweise morgens mit Kopfschmerzen aufwacht, um 15 Uhr zum Arzt geht und sich erst danach krank meldet, muss mit einer Abmahnung rechnen. Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer verpflichtet, die Krankmeldung mÜglichst bereits vor dem Arbeitsbeginn mitzuteilen.

Ist eine Krankmeldung per E-Mail erlaubt?

Ja – sofern Du einige Regeln beachtest. Du musst sicherstellen, dass die E-Mail rechtzeitig gelesen wird. Falls der Kollege oder Dein Vorgesetzter, den Du anschreibst also selbst krank oder auf Terminen außer Haus ist, hast Du Pech gehabt. Setze also im Zweifelsfall lieber einen weiteren Kollegen in CC oder rufe nach dem Versand der Mail in der Firma an.

Ich bin doch nur einen Tag krank. Brauche ich da ein ärztliches Attest?

Jeder von uns kennt die Situation: Es ist Montagmorgens und Du wachst mit einer Erkältung auf. Anstatt Dich ins Büro zu schleppen und die Kollegen anzustecken, möchtest Du Dich lieber auskurieren. Üblicherweise reichen hierfür eine Tasse Tee, viel Schlaf und gesundes Essen. Eigentlich kein Grund, zum Arzt zu gehen und im überfüllten Wartezimmer auf eine Standarddiagnose zu warten. Leider kann es dennoch nötig sein.

Attest
Ein Attest solltest Du so schnell wie mĂśglich einholen.

Schaue in Deinen Arbeitsvertrag

Einige Unternehmen schreiben in die Arbeitsverträge, dass die Arbeitnehmer bereits am ersten Krankheitstag ein Attest vorlegen mßssen. Ist dies der Fall, musst Du direkt zum Arzt. Oft ist es aber so, dass die Firma erst ab dem dritten Krankheitstag ein Attest verlangt. Dieses musst Du dann direkt an die zuständige Personalabteilung oder Deinen Vorgesetzten senden.

Auch im Ausland ist ein Attest wichtig

Auch bei Krankheit oder Unfall im Urlaub musst Du die nÜtigen Papiere, also ein Attest, auf die Arbeit schicken. Nur so kannst Du die ausgefallenen freien Tage später nachholen. Dabei muss auch aus ausländischen Attesten klar hervorgehen, dass Du arbeitsunfähig ist. Eine Attestierung des Krankheitsbildes allein genßgt nicht. Und auch eine Krankschreibung aus dem Ausland sollte die Unterschrift des behandelnden Arztes und nicht etwa einer Krankenschwester tragen.

Der gelbe Schein ist kein Urlaubsschein

Der Arzt hat Dich arbeitsunfähig geschrieben und Du langweilst Dich Zuhause auf der Couch? Ganz so schlimm ist die Erkältung nun doch nicht und Du mÜchtest gerne in die Stadt shoppen? Auch dieser Fehler kann eine Abmahnung oder sogar eine Kßndigung nach sich ziehen. Als Arbeitnehmer bist Du verpflichtet, alles fßr Deine Gesunderhaltung und Gesundung zu tun. Bleibe also besser Zuhause und ruhe Dich aus. Natßrlich darfst Du Einkaufen fahren oder an der frischen Luft spazieren. Ausgedehnte Shoppingtouren oder Besuche bei Freunden gehÜren aber nicht dazu. Auch auf Reisen oder Sport solltest Du selbstverständlich verzichten. Es wäre schon peinlich, wenn Dein Chef Dich im Fitnessstudio wiedertrifft.

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Darf mein Vorgesetzter mich kontrollieren?

Spontane Besuche Zuhause oder Kontrollanrufe sind zwar höchst unangenehm, aber nicht illegal. Dein Chef darf aber nicht die Bescheinigung vom Arzt in Zweifel ziehen oder sich eine eigene Diagnose anmaßen. Er kann allerdings den medizinischen Dienst der Krankenkasse einschalten, wenn er an Deinem Zustand zweifelt.

Ich bin im Urlaub krank geworden. Was kann ich tun?

Dein Urlaubsanspruch verfällt nicht. Dies hat das Bundesarbeitsgericht grundsätzlich festgestellt. Das bedeutet aber auch umgekehrt: Wer während der Ferien krank wird, dessen Urlaub wird unterbrochen – das heißt: Die Krankheitstage werden gutgeschrieben. Was viele nicht wissen: Muss ein Arbeitnehmer Kinder oder nahe Angehörige wegen Krankheit pflegen, darf er zu Hause bleiben.

Ich bin noch immer krank. Brauche ich ein neues Attest?

Ja, wer ßber die Krankschreibung hinaus arbeitsunfähig ist, muss erneut zum Arzt gehen und sich ein Attest holen, beziehungsweise das alte verlängern lassen.

Mir geht es schneller besser als gedacht. Darf ich trotz Attest wieder arbeiten?

Wer vom Arzt arbeitsunfähig geschrieben wurde, ist nicht mehr vom Arbeitgeber versichert. Passiert Dir nun ein Arbeitsunfall, kann das schnell sehr teuer werden. Bleibe also besser Zuhause und kuriere Dich richtig aus.

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Der Arzt gibt mir kein Attest

In seltenen Fällen kann oder mÜchte der Arzt Dir kein Attest ausstellen. Vielleicht denkt er, dass Du simulierst oder trotz der leichten Erkältung arbeitsfähig bist. Du hast nun die MÜglichkeit, einen anderen Arzt aufzusuchen oder Dich der Diagnose zu fßgen. Wie Du Dich entscheidest, hängt von Deinem eigenen Empfinden ab. Wer wirklich krank ist, sollte auch nicht arbeiten.

Wie lange gibt es Lohnfortzahlungen?

Die Dauer der Entgeltfortzahlung ist auf sechs Wochen beziehungsweise 42 Kalendertage begrenzt. Voraussetzung dafßr ist, dass Du im Unternehmen vier Wochen ohne Fehlzeiten beschäftigt warst. Eine Verlängerung der Entgeltfortzahlungen nach diesen sechs Wochen ist bei Folgekrankheiten mÜglich, muss aber im Einzelfall geprßft werden.

Kurz gesagt:

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, meldet sich vor Arbeitsbeginn krank und geht direkt zum Arzt. Das Attest sendest Du anschließend direkt zu Deinem Arbeitgeber. So vermeidest Du nachträglich Ärger oder Missverständnisse. Wichtig: Verwechsele das Attest nicht mit einem Urlaubsschein. Wer sich krank gemeldet hat, sollte sich auch entsprechend verhalten. Alles andere ist ein Vertrauensbruch gegenüber Deinem Unternehmen.

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