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Elterngeld Plus: Leicht verständlich erklärt

von Lieselotte Wever
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Elterngeld Plus: Leicht verständlich erklärt

Mit Elterngeld haben sich schon viele Eltern die Anfangsphase nach der Geburt ihres Kindes erleichtert. Elterngeld Plus erlaubt ihnen bei der Gestaltung dieses Zeitraumes mehr Freiheiten. Damit verbunden sind allerdings zahlreiche Regeln.

Wie kam es zu Elterngeld und Elterngeld Plus?

2007 löste in Deutschland das Elterngeld das bisherige Erziehungsgeld ab: Es galt für die ab dem 1. Januar 2007 geborenen Kinder. Später kam das Elterngeld Plus hinzu: Hierauf haben Eltern mit ab 1. Juli 2015 geborenen Kindern Anspruch. Der Bezug von Elterngeld in seiner bisherigen Form ist weiterhin möglich. Zur besseren Unterscheidung von Elterngeld Plus wird das andere Elterngeld nun oft als Basiselterngeld bezeichnet.

Elterngeld Plus gibt Eltern mehr Flexibilität als das bisherige Elterngeld. Es berücksichtigt heutige Lebenssituationen vieler Eltern besser. Vor seiner Einführung mussten viele Elternpaare Kompromisse eingehen, um Familie und Beruf zu organisieren. Mit Elterngeld Plus haben sie es künftig einfacher.

Welche Nachteile hatte das bisherige Elterngeld?

Bei der Grundvariante des Elterngeldes konnte ein Elternteil bis zu 12 Monate Elterngeld beziehen. Der andere Elternteil konnte für zwei weitere Monate Elterngeld erhalten, sofern er während dieser beiden Monate für das Kind zu Hause blieb.

Die starre Regelung des alten Elterngeldes empfanden Eltern häufig als nachteilig. Vor allem betraf dies den länger zu Hause bleibenden Partner mit theoretischem Anspruch von bis zu 12 Monaten Elterngeld. Bei einer zeitigeren Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit, als nach den Elterngeldbestimmungen geplant war, wurde das Gehalt mit dem Elterngeld verrechnet. Das konnte zu Einkommenseinbußen von bis zu 30 % führen, weshalb fast alle dieser Elternteile – meistens die Mütter – sich entschieden, zu Hause zu bleiben, um das Elterngeld vollumfänglich zu erhalten. Nicht einmal an Teilzeitarbeit war unter solchen Voraussetzungen zu denken. Entsprechend groß war die Unzufriedenheit mit dem unflexiblen Elterngeld. Außerdem missfielen die ungerecht aufgeteilten Auszeiten vom Beruf mit zwölf beziehungsweise zwei Monaten.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Elterngeld Plus

Die Zahlung von Elterngeld Plus ist wie das Elterngeld an Voraussetzungen gebunden. Anspruchsberechtigt sind:

  • Arbeitnehmer,
  • Beamte,
  • Selbstständige,
  • Auszubildende,
  • Studierende und
  • Erwerbslose

mit ab dem 1. Juli 2015 geborenen Kindern.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind außerdem Verwandte bis dritten Grades und Adoptiveltern anspruchsberechtigt.

Kind und Eltern müssen in einem gemeinsamen Haushalt leben sowie ihren Wohnsitz beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthalt innerhalb Deutschlands haben. Eine nebenher ausgeübte Berufstätigkeit des zu Hause bleibenden Elternteils ist möglich, sofern sie 30 Stunden pro Woche nicht überschreitet und während der Partnerschaftsbonusmonate 25 bis 30 Stunden wöchentlich beträgt.

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Worum geht es beim Elterngeld Plus?

Knapp auf den Punkt gebracht kann Elterngeld Plus über die doppelte Dauer und halb so hoch wie das Basiselterngeld in Anspruch genommen werden, sofern parallel eine Teilzeitbeschäftigung ausgeübt wird. Darüber hinaus winkt ein Partnerschaftsbonus: Gehen beide Elternteile gleichzeitig 4 Monate lang einer Teilzeittätigkeit zwischen 25 und 30 Stunden wöchentlich nach, erhalten sie beim Partnerschaftsbonus 4 Elterngeld-Plus-Monate zusätzlich. Maximal könnt Ihr Elterngeld Plus also 28 Monate lang beziehen, wenn Ihr die 4 Monate Partnerschaftsbonus mitnehmt.

In seiner Höhe hängt Elterngeld Plus wie das Basiselterngeld von der Nettohöhe des in den 12 Monaten vor der Geburt erzielten Durchschnittseinkommens ab und beträgt hiervon 60 % bis 100 %. Dabei gilt: je niedriger das Einkommen, desto höher der Prozentsatz. Elterngeld Plus ersetzt das Einkommen des nicht mehr ausgeübten Anteils der Berufstätigkeit. Die Höhe des ausgezahlten Elterngeld Plus richtet sich neben dem prozentualen Anteil des zuvor erhaltenen Durchschnittseinkommens außerdem nach der insgesamt gewünschten Bezugsdauer. Hier gilt: je länger die Bezugsdauer, desto niedriger das monatliche Elterngeld Plus.

Aufteilung der Elternzeit beim Elterngeld Plus

Elterngeld Plus gibt Euch auch mehr Freiheiten bei der Aufteilung Eurer Elternzeit. Ihr könnt wie bei der bisherigen Elternzeit-Regelung bis zum 3. Geburtstag Eures Kindes eine berufliche Auszeit nehmen. Mit dem verlängerten Elterngeld-Plus-Bezug könnt Ihr künftig bis zu 28 Monate dieser Phase finanziell besser abdecken.

Neu ist, dass Ihr auch zwischen dem 3. und 8. Geburtstag Eures Kindes 24 arbeitsfreie Monate in Anspruch nehmen können statt nur 12 Monate wie bislang.

Außerdem braucht Ihr jetzt nicht mehr die Zustimmung Eures Arbeitgebers für die Inanspruchnahme von Elterngeld Plus einzuholen. Allerdings seid Ihr verpflichtet, ihn rechtzeitig im Voraus zu informieren, damit er sich darauf einstellen kann – und zwar 7 Wochen im Voraus, wenn Euer Kind unter 3 Jahre alt ist, und 13 Wochen im Voraus bei einem Kind ab 3 Jahren.

Noch etwas ist neu beim Elterngeld Plus: Beide Elternteile können ihre Elternzeit auf jeweils drei statt zwei Abschnitte aufteilen.

Elterngeld Plus im Video

Im Video seht Ihr beispielhaft kurz und anschaulich dargestellt, wie sich ein Elternpaar die Phase für seinen Elterngeld-Plus-Bezug aufteilt:

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Elterngeldrechner für Elterngeld Plus

Ihr müsst nicht bis zur Bewilligung Eures Elterngeld-Plus-Antrages warten, um zu erfahren, wie hoch Eure monatliche finanzielle Unterstützung ausfallen wird. Im Internet gibt es nützliche Elterngeldrechner, zum Beispiel diesen vom Familienwegweiser.

Elterngeld Plus beantragen

Zuständig für das Beantragen von Elterngeld Plus ist die Elterngeldstelle. Die Antragsformulare weichen in den einzelnen Bundesländern voneinander ab. In den meisten Regionen befindet sich die Elterngeldstelle im Jugendamt. Es können aber auch andere Behörden zuständig sein.

Antragsformulare für Elterngeld Plus kannst Du außerdem bequem aus dem Internet herunterladen, zum Beispiel hier.

Elterngeld Plus bei Mehrlingsgeburt

Für eine Mehrlingsgeburt gibt es beim Elterngeld einschließlich Elterngeld Plus den Mehrlingszuschlag.

Eine Mehrlingsgeburt wird folgendermaßen definiert: Bei Zwillingen gibt es einen Mehrling, bei Drillingen zwei Mehrlinge – und so fort. Dabei unterscheidet die Elterngeldstelle zwischen dem ältesten Mehrling und dem jüngeren Mehrling beziehungsweise den jüngeren Mehrlingen. Elterngeld Plus für den älteren Mehrling gibt es auf Basis des in den 12 Monaten vor der Geburt erzielten Netto-Einkommens. Für jedes weitere Kind dieser Geburt gibt es den Mehrlingszuschlag von 300 Euro monatlich.

Elterngeld-Plus-Anspruch für Alleinerziehende

Auch Alleinerziehende dürfen Elterngeld Plus in Anspruch nehmen, sofern sie die Voraussetzungen zum steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach dem § 24b Einkommensteuergesetz (EStG) erfüllen und obendrein der andere Elternteil nicht mit dem Antragsteller sowie den Kind gemeinsam in einer Wohnung lebt. Vielmehr muss das Kind mit dem Alleinerziehenden in einem Haushalt leben, wobei die alleinerziehende Person auch keine Haushaltsgemeinschaft mit einer weiteren volljährigen Person bilden darf. Trifft dies zu, steht Alleinerziehenden sogar der volle Partnerschaftsbonus zu.

Elterngeld Plus: Elterngeldberater

Die Elterngeld-Plus-Regelungen sind sehr komplex. Hättet Ihr gedacht, dass die Richtlinien rund ums Elterngeld über 430 Seiten umfassen? Allein die Überschriften für Richtlinien und Anhänge nehmen über 20 Seiten ein. Natürlich sind darin viele Situationen berücksichtigt, die Euch nicht betreffen und die Ihr überspringen könnt. Aber das Thema ist sehr umfangreich. Auch unser Artikel kann Euch nur einen Überblick geben. Wenn Euch unsere Übersicht bereits ausreichend hilft, freut uns das.

Wenn bei Euch aber besondere Fragen auftauchen, seid Ihr wahrscheinlich mit einem professionellen Elterngeldberater besser dran als mit den Mitarbeitern in den Elterngeldstellen. Ihr müsst wissen, dass Letztere in erster Linie bemüht sind, die Elterngeld-Plus-Anträge schnell zu bearbeiten. Außerdem verfügt ein Elterngeldberater über wesentlich umfangreicheres Wissen. Seine Beratung kostet zwar etwas, ist aber erschwinglich und das Geld ist gut angelegt. Gut möglich, dass die Beratung Euch mehr finanzielle Vorteile bringt, als sie kostet. Und Ihr seid sicher, alles berücksichtigt zu haben.

Kurz gesagt

Das zusätzlich zum bisherigen Elterngeld entwickelte Elterngeld Plus berücksichtigt besser die heutigen Lebenssituationen vieler Elternpaare. Das einst weitverbreitete Familienmodell mit dem Vater als Alleinverdiener und der Mutter als Hausfrau und Hauptbezugsperson der Kinder hat schon länger ausgedient. Gleichberechtigung in einer Partnerschaft ist heute der Normalzustand, wozu gehört, dass Mütter berufstätig sind und Väter zunehmend von ihrem Recht auf Erziehungszeit Gebrauch machen. Elterngeld Plus bietet Eltern mehr Flexibilität für ihren persönlichen Lebensplan.

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